Geschichtl. Entwickelung usw. d. Arbeitcrschutzgcsetzgcbung. 91
Was die weitere Ausbildung des Arbeiterschutzes betrifft,so darf kein Stillstand in seiner Entwicklung eintreten.Der Arbeitsschutz muß vielmehr sowohl intensiv, durch Ver-schärfung seiner Bestimmungen Marimalarbeitstag sürMänner!), als extensiv dnrch Ausdehnung auf die Kreiseder Hausindustrie, des Handwerks usw. weiter entwickeltwerden. In dein Maße, wie diese Weiterentwicklung erfolgt,wird sich das Bedürfnis der Individualisierung nach Ge-werbezweigen fühlbar machen, was insbesondere für denMarimalarbeitStag gilt.
Auch die Berufung auf die Tatsache, daß in anderenLändern der Arbcitcrschntz noch rückständig sei, darf nichtdavon abhalten, ihn im eigenen Lande kräftig zu fördern.Tie Betrachtungen der Einwände, die gegen ihn erhobenwerden, haben uns gelehrt, daß die Gefahr der .^onkurrenz-unfähigmachung der Industrie dnrch Arbeiterschntzbestim-mungen sehr gering ist. AuH der andern Seite bietet einweitgehender Arbeiterschntz für ein Land unschätzbare Borteile,die sich uamentlich in einer fernen Zukunft fühlbar machenwerdein nur ein energischer Arbeiterschutz erhält die Volks-kraft gesund, aus der doch am letzten Ende allein anch dieStärke der Industrie entspringt.
Zum Schlüsse ist daraus hinzuweisen, daß es zwei Artenvon Arbeiterschutz gibt: Arbeiterschutz auf dem Papier undArbeiterschntz in der Praxis.
Tie Tatsache, das; eine wirksame Durchführung desArbeiterschutzes nur gewährleistet wird, wenn über seineAnwendung unabhängige vertrauenswürdige und sachkundigePersonen uuausgcsevt wachen, begründet die Notwendigkeitbesonderer Kontroll-Lrgane, der sog. Fabrik- oder Ge-werbeinspektoren.
Tas Fabrikiusvektorat ist in England entstanden. Hierhatte das Fabriklehrlingsgesetz von 1802 bereits die Ein-