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Die gewerbliche Arbeiterfrage / Werner Sombart
Entstehung
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Die Arbeiterversicherung.

fctznng von zweiVisitors" ehrenamtlich funktionierendenKontrolleuren vorgesehen. Mit dem Kinderschutzgesetz von1833 wurde dann das Favrikinspcktorat zu einer dauernden,regelrechten Institution erklärt: es wurden vier Aufsichts-beamte von? Staate angestellt und besoldet. Noch heute istGroßbritannien , das jetzt (1902) 138 Gewcrbeinsvektoren,darunter mehrere weibliche, besitzt, das Mustcrland einerwohlorganisicrtcn und wirksamen Gewcrbeanfsicht.

In Teutschland, wo seit 1. April 1878 das Fabrik-inspektorat für alle Staaten, ausgenommen Lübeck, Mecklen-burg und beide Lippe, obligatorisch war (189093 Auf-sichtsbcamte), hat das Institut seit Erlaß der Gewcrbenovellcvom 1. Juui 1891 eine bedeutende Erweiterung erfahren.In Preußen beträgt die Zahl der Aufsichtsbcamtcn < Gcwerbe-räte, Gewerbeinspektoren, Gewerbeinspektions-Assistenten)(1902) 226, in Teutschland über 300.

VI. Kapitel.

Die Arbeiters ersicherung.

I. Allgemeines.

Tie eigentümliche Lage des modernen Lohnarbeiters,der im wesentlichen mir immer täglich so viel verdient, alser zur Bestreitnng seines Unterhalts braucht, bringt es mitsich, daß Not und Elend in dem Augenblick in die Hütte,richtigerdie Stube" des Arbeiters einziehen, wenn er ausirgend einem Grunde erwerbsunfähig wird.

Erwerbsunfähig aber wird er dann, wenn infolge in-dividueller Nnglücksfälle ihm die Nutzung feiner Arbeitskraftunmöglich gemacht wird. Zunächst handelt es sich hierallein um diese Erwerbsunfähigkeit aus individuellen Grün-