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Die gewerbliche Arbeiterfrage / Werner Sombart
Entstehung
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Die Arbeiterversicherung im allgemeinen. 93

den, die wiederum entweder eine vorübergehende Erwerbs-unfähigkeit sein kann, wie im Falle von Krankheit odereines heilbaren Betricbunfalles, oder aber eine dauernde,wie im Falle eines unheilbaren Betriebsunfalles, der In-validität oder des Alters. Zu diesen Fällen der individuelleilErwerbsunfähigkeit bei Lebzeiten tritt dann noch die Er-schwerung oder Gefährdung der Existenz solcher Familien-angehöriger, deren Unterhalt durch den Tod ihres Ernährersin Frage gestellt wird.

Ehe die Ideen moderner Sozialpolitik Verbreitungfanden, standen den erwerbsunfähigen Arbeitern folgendeVersorgungsmöglichkeiten offen: 1. Die Privat Ver-sicherung, wie sie tatsächlich in den Unterstützungskassender organisierten Arbeiter in nicht unbeträchtlichem Umfangeerfolgt war. Es wurde jedoch an anderer Stelle schondarauf hingewiesen, daß diese Privatunterstützung sich immernur in engen Grenzen bewegte. Es handelt sich bei ihrfast stets nur um die Elite der Arbeiterschaft, und auchdiese war in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nurgegen Krankheit versichert. Anfang der 1880 er Jahre, alsDeutschland den Weg der sozialen Reformen betrat, warennur 1 bis Millionen Arbeiter, und zwar anch diese imwesentlichen nur gegen Krankheit versichert. Man mußdamit die Ziffern über den Umfang der Zwangsversicherung,die ich weiter unten mitteile, vergleichen, um die Gering-fügigkeit der Privatversicherung zu ermessen. Sind dochheute in Deutschland fast 10 Millionen Arbeiter gegenKrankheit versichert; fast 20 Millionen gegen Betriebs-unfälle und fast 13 Millionen gegen Invalidität uudAlter.

2. Die zweite Möglichkeit, sich einen Unterhalt zu be-schaffen, wenn die eigene Arbeitskraft versagte, war inden Fällen des Betriebsunfalles die privatrechtliche