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Die gewerbliche Arbeiterfrage / Werner Sombart
Entstehung
Seite
98
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Tic Arbeiter» crsi ch erung.

e) Tic Baukraukcukasseu. Tiefe können von demBauherrn größerer vorübergehender Baubetriebe errichtetwerden.

c>) Tie Jnnungskrankeukasscu, d. h. besonderelassen, die Innungen für Gesellen nnd Lehrlinge ihrerMitglieder errichten.

s) Die Knappschaftskasseu, die auf Grund derberggcsetzlichcn Bestimmungen errichtet nnd nach diesenbehandelt werden.

Neben diesen vom Staate geschaffenen oder den staat-lichen gleichgestellten Organisationen bestehen die privatenHilfskassen, soweit sie den gesetzlichen Verpflichtungennachkommen, weiter.

Endlich tritt für alle versichernngspflichtiaen Personen,welche weder einer staatlichen, noch einer vom Staate alsgleichberechtigt anerkannten Krankenkasse angehören, dieGcmeindeversichernng ein. Bei dieser siud die Ver-sicherungspflichtigen Personen nicht in Kassen organisiert,sie sind vielmehr direkt bei der Gemeinde, die von ihnendie Krankenkassenbeträge einzieht, versichert.

3. Die Leistungen der Versicherung:

k>) Gewährung einer freien ärztlichen Behandlung, Heil-mittel vom Beginn der Krankheit an, bis zur Taner von2V Wochen. Diese Ausdehnung auf 26 Wochen ist eineder wesentlichen Neuerungen, die die Novelle von 1903gebracht hat. Bis dahin wurde die Unterstützung- nur für13 Wochen gewährt.

l>) Tie Zahlung eines Krankengeldes, die mit demdritten Tage nach Beginn der ttrankhcit anfängt. DasKrankengeld beträgt 5>g°/» des zugrunde zu legenden Lohnes.Ter Lohn, der zugrunde gelegt wird, ist bei der Gemeinde-Versicherung der von der höheren Verwaltungsbehörde fest-zusetzende ortsübliche Tagelohn, der auch für das Krankengeld