Maßregeln z, Beseitigimg d. objekt, Arbeitslosigkeit. 121
besteht allerdings nur eine Subventioniern»«; der Gewerk-schaften, die sich mit der Versicherung ihrer Mitglieder gegenArbeitslosigkeit befassen.
So groß die Bedenken sind, die sich gegen eine all-gemeine Arbeitslosenversicherung geltend machen lassen, sowird doch die zukünftige Entwicklung mit Notwendigkeitdieses letzte Glied in das Gefüge der sozialen Zwangs-versichcrung einfügen müssen. Tie außerordentlich kom-plizierte Frage, wie eine solche Arbeitslosenversicherungeinzurichten sei, kann hier nicht einmal in den Grnndzügenerörtert werden: es würde ein Eingehen auf vcrwaltungs-tcchnischc Probleme bedeuten, die den Rahmen dieser Dar-stellung rasch überschreite» würdeu. Ich begnüge mich daherdamit, diejenigen Vorschläge namhaft zu machen, die in derTisknssiou über die zukünftige Einrichtung der Arbeitslosen-versicherung aufgetaucht sind.
1. Ter Vorschlag eines Sparzwangcs, wie ihn ProfessorSchanz in Würzburg gemacht hat. Danach sollen vomArbeitslohn des Arbeiters Beträge zurückbehalten werden,die, wenn sie eine gewisse Summe, etwa 1VV Mark erreichthaben, gesperrt uud dem einzelnen Arbeiter mir in Fällender Arbeitslosigkeit ausgezahlt werden. Tas Hauptbcdeukcngegen diesen Vorschlag ist das, daß er auf das sichersteMittel, wie man die großen Lasten der Arbeitslosenunter-stützung tragen kann, verzichtet, nämlich auf eine Verteilungder Lasten auf die breiten Schultern der Gesamtheit oderwenigstens der gesamten Arbeiterschaft.
2. Auf dem Stuttgarter Gewerkschaftskongreß ist ausGewerkschaftskreiseu die Forderung erhoben worden, derStaat solle das Problem der Arbeitslosenunterstützung da-durch löseu, daß er die Gewerkschaften, denen die Ver-sicherung anzuvertrauen wäre, mit entsprechenden Mittelnsubventioniert. Mir scheint dieser Vorschlag außerordentlich