Organe für soziale Statistik usw.
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4. Die Arbeitslosenversicherung wird an den Paritätischund zentralistisch organisierten Arbeitsnachweis angeschlossen.Vorschlag Dr. Freund.
5. Die Arbeitslosenversicherung wird an die Bcrufs-genossenschasten angeschlossen. Vorschlag Herkuer-Buschmann.
K. An die Krankenkassen. Vorschlag Tischendörfcr u. a.
7. An die Jnvaliditätsversichernng. Der Entscheid füreinen dieser Wege wird im wesentlichen davon abhängen,in welcher Weise man sich die schon längst geplanten grund-sätzlichen Reformen des gesamten sozialen Versicherungs-werkes in Deutschland dcukt.
In dankenswerter Weise hat der Bundesrat am 30. Ok-tober 1902 anläßlich einer Resolution des Reichstags be-schlossen, der arbeitsstatistischen Abteilung des kaiserlich-statistischen Amts den Auftrag zu erteilen, das tatsächlicheMaterial über die im Reichsgebiet getroffenen Einrichtungenzur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit zu sammeln unddarüber zu berichten. Es ist zu hoffen, daß diese Enqueteden Ausgangspunkt für positive Maßnahmen der Reichs-regierung bilden möge, damit auch ans dem Gebiete derArbeitslosenfürsorge, die jetzt das Problem der staatlichenSozialpolitik ist, Teutschland Vorbildliches für die übrigenLänder schaffe.
Organe für soziale Statistik, soziale Rechtspflege undVertretung der Arbeiterinteressen.
I. Allqcmcincs.
Die lange Überschrift, die dieses .Kapitel trägt, ließ sichnicht vermeiden, weil sich sein Inhalt mit Zweigen der sozialenReform beschäftigen soll, die in manchen Ländern miteinander