Dio handwerksmäßige Organisation.
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6) Handwerk im Sinne einer bestimmten historischenOrganisation eines dauernd betriebenen Gewerbes, im Sinnealso einer bestimmten Wirtschaftsform. Alsdann ist es die-jenige Wirtschaftsform, die hervorwächst aus dem Strebeneines gewerblichen Arbeiters, seine zwischen Kunst und ge-wöhnlicher Handarbeit die Mitte haltenden Fertigkeit zurHcrrichtnng oder Bearbeitung gewerblicher Gcbrauchsgcgcn-ständc in der Weise zu verwerten, daß er sich durch Austauschseiner Leistnugen oder Erzeugnisse gegen entsprechende Äqui-valente seineu Lebensunterhalt verschafft. In diesem spezifischökonomischen Sinne wird das Handwerk an dieser Stelleallein aufgefaßt werden.
Die weiteren Bedeutungen des Wortes sind:
s) die geschlossene Gesamtheit der ein bestimmtes Ge-werbe betreibenden Gilde, Znnft, Innung!
i) der Inbegriff aller die handwerksniäßige Organisationeiner Zeit betreffenden Erscheinungen. Endlich kann es
K) noch in einem weiteren Sinne unter Ausdehnungans andere, nicht gewerbliche wirtschaftliche Tätigkeiten, dienach Art des gewerblichen Handwerks oder Handwerks imengeren Sinne gebraucht werden.
2. Begriff und Wesen des Handwerks.
Nach der im Vorstehenden unter der gegebenen Defini-tion des Handwerks als einer eigentiimlichenWirtschaftSfonnergibt sich zunächst sein Unterschied gegenüber der in demvorigen Abschnitt behandelten Eigenwirtschaft. Ist in diesergelverbliche und andere wirtschaftliche Tätigkeit noch nn-diffcrenzicrt in einer Wirtschaft zusammengeschlossen, so wirddie handwerksmäßige Organisation dadurch wesentlich be-stimmt, daß die gelverbliche Tätigkeit jetzt Inhalt einereigenen Produktionswirtschaft bildet, daß es also in ihrWirtschaften gibt, die mir gewerbliche Tätigkeit anSüben.