Wenn ich diesem Kapitel die Überschrift gab: „der Aufbau der Kultur“,so dachte ich dabei an diese Gestaltungskraft des Geistes, mittels deren erganzheitliche Gebilde im Menschen und außerhalb des Menschen schafft,die wir in einem besonderen Verstände als den Inhalt des Kulturwerks zubetrachten haben. Wir wollen diesen Inhalt nunmehr noch etwas genauerin Augenschein nehmen, ohne freilich tiefer in die Probleme einzudringen,deren gründliche Erörterung, wie ich schon sagte, ich mir für die späterenBände dieses Werkes Vorbehalte. Das Folgende ist deshalb nur als einerein schematische Übersicht zu betrachten.
II
Die objektive Kultur gliedert sich nach den verschiedenen Formen, indenen der Geist sich offenbart. Wir können danach Kulturbereiche, Kultur-güter und Kulturgebilde unterscheiden. Kulturbereiche sind diedurch eine Idee zur Einheit zusammengefaßten Bezirke, in denen das Kul-turschaffen sich betätigt.
Unser Sinn, der uns das Transzendente in unreflektierter Form erlebenläßt, erzeugt die Sphäre des Religiösen in jeder Kultur; unser auf demFreund-Feind-Verhältnis aufgebautes politisches Dasein grenzt den Bereichvon Staat und Recht ab; die Notwendigkeit der Unterhaltungsfür-sorge, das heißt des Bestrebens, unser individuelles Dasein beständig durchDinge der äußeren Natur zu ergänzen, begründet den Kulturbereich derWirtschaft; unser „Erkenntnisdrang“ (sagen wir einmal so der Ein-fachheit wegen) führt uns dazu, ein Reich des Wissens aufzubauen,das sich in Philosophie, Wissenschaft und Kunstlehre gliedert; dann ist derseltsame Bezirk der Kunst da („die Kunst hast Du, o Mensch, allein“)also einer Welt, die wir uns in Gebilden aller Art — wir unterscheidenbildende, redende und tönende Kunst — gegenüberstellen und die keinenanderen Sinn und Zweck hat als da zu sein; und endlich verzeichnen wirden Bereich der Sprache, über die wir uns in einem früheren Kapitelschon unterhalten haben. Das, glaube ich, sind die sechs Kulturbereiche,die man füglich unterscheidet und die alle Kulturerscheinungen umfassen.
Diese Geistbereiche sind ebensoviele Gesellschaftsbereiche, in denenfreilich die Beziehung zwischen Geist und Gesellschaft etwas verschiedennuanciert ist, sofern bestimmte Bereiche des Geistes ohne Gesellschaftwenigstens gedacht werden können, wie Religion und Kunst, andere auchdas nicht einmal: wie Staat, Recht, Wirtschaft. Jene haben Gesellschaft,können wir zugespitzt sagen, diese sind Gesellschaft. (Diese Unterschei-dung stimmt so ziemlich mit der Schleiermacherschen Gegenüberstellung von„symbolisierenden“ und „organisierenden“ Kulturbereichen überein.)