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Theorie machen und damit die Allgemeine Staatslehre zu einer staatspoliti-schen Volkslehre umbiegen will.
Ein hervorragender Vertreter dieser Richtung in Deutschland ist ErnstKrieck , der in seiner 1934 erschienenen Völkisch-politischen Anthropologie(S. 52) schreibt: „die entscheidende Ganzheit ist für uns gegeben im deutschenVolke oder — da der Staat im Ganzen notwendig mit enthalten sein muß —im völkisch-politischen Gemeinwesen der Deutschen", das heißt also im Deut-schen Reich, wo Volk I der Deutschen wohnt.
Ein glänzendes Gegenstück zu dem Krieck sehen Buche stellt in der franzö-sischen Literatur dar das Werk von Et. Martin-Saint-Löon, Les sociötösde la Nation 1930.
Man sieht: an Richtungen, Auffassungen, Schulen ist in der heutigenVolkslehre kein Mangel. Nur ein Standpunkt ist, soviel ich sehe, nicht ver-treten oder steht jedenfalls nicht im Vordergründe des Interesses: derjenigeW. II. Riehls, des heute allerorten in Deutschland gefeierten Begründersder „Volkskunde als Wissenschaft“. Ein Blick in seinen 1858 unter diesemTitel gehaltenen Vortrag vermag uns davon zu überzeugen.
Der Widerspruch, der scheinbar in dieser Sachlage liegt, löst sich beieiniger Überlegung leicht. Man feiert Riehl als Begründer der Volkskundeals Wissenschaft, der er in seiner Weise war und weil wir in ihm außerdemeinen guten, deutschen Patrioten verehren. Seinen Standpunkt vertretenkann aber unsere Zeit nicht, denn seine Ideen weichen von dem völkischenDenken dieser Zeit so weit ab, daß man sie ruhig als liberalistisch be-zeichnen kann. Der Grundgedanke seines berühmten Vortrags ist geschichts-philosophischer oder — wie ich lieber sagen möchte — geschichtstheoreti-scher Natur. Riehl war sich dessen voll bewußt. „Darum ziehen wir“,meint er, „vieles jetzt zur Volkskunde, was man vor einem Menschenalterunter die Geschichtsphilosophie rubrizierte.“
Der Gedanke aber war dieser: es gilt „die Gesetze“ des Volkslebens auf-zufinden; „das oberste Grundgesetz“ ist aber „der niemals endende Kampfzwischen Freiheit und Notwendigkeit.“ Dreifach sind die Völker kraft dergöttlichen Weltordnung gebunden:
1. ihr äußerer nationaler Bestand ist „mitbedingt“ durch den Boden;
2. ihre innere materielle Entwicklung untersteht „den Naturgesetzen deswirtschaftlichen Lebens“, „die ewig notwendig sind, weil sie ruhen auf demunabänderlichen Gemeinsamen der Menschennatur“ (!);
3. die innere ideelle Gestaltung des Völkerlebens geht auf die unabänder-lichen und notwendigen Grundlagen des Menschengeistes zurück (!).
Nun ist der Sinn aller Politik, zu entscheiden, was frei und was notwendigist im Völkerleben.