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Max H. Böhm macht einen anderen Vorschlag, er meint: „Namentlich beigrößeren Völkern ist an die Stelle wirklicher abstammungsgemäßer Blutsver-wandtschaft eine bloße Idee, der Glaube an Abstammungsgemeinschaft undArtgleichheit und gleichsam die Bereitschaft zur allseitigen Verschwägerung zueiner gegen andere Völker sich abschließenden Konnubialgemeinschaft getreten.“Eigenständiges Volk, Seite 20. Angenommen, diese Sicht Böhms wäre richtig(und vieles spricht dafür), so würde sie doch die Blutsgemeinschafts-Hypothesenicht retten, da sie die Gründe der Volkszugehörigkeit aus der biologischen indie rein geistige Sphäre verlegt.
Eine dritte Kompromißtheorie stützt sich auf die Annahme „sekundärerRassen“, also einer halb natürlichen, halb historischen Kategorie, mit der manzu bedingtem Stillstand gelangte Rassenkreuzungen, das jeweilige Rassengemischbezeichnet. Dieser Rassenbegriff hat nur das Mißliche, daß bei ihm erst dasVolk entscheidet, welcher Art die Rasse ist, die ihm entspricht: es muß also dieEinheit des Volkes schon vorher bestimmt sein und kann somit nicht aus derbesonderen Art, der „Artgleichheit“, seiner Glieder erst bestimmt werden.
Will man das Merkmal der Blutsgemeinschaft bei der Bestimmung vonVolk II nicht ganz fallen lassen — und es hieße viel opfern, wenn man estäte —• so wird man sich mit dem Begriffe der verwandten Rassen be-helfen müssen, so unbestimmt er auch ist. Man wird also von den Angehöri-gen eines Volkes verlangen müssen, daß sie nicht allzu verschiedenenRassen — etwa Weißen und Negern — angehören oder, wie ich es aus-drücken möchte: daß sie leise verwandt sind. Daß dieses Kennzeichenallein wiederum keineswegs genügt, Volk II abzugrenzen, leuchtet ein.
Das Ergebnis dieser Übersicht ist also dieses: daß kein einziges dergeprüften Merkmale unser Bedürfnis nach einer Grenzbestimmungdes Volkes II befriedigt: eine Einsicht, die schon frühzeitig gewonnenworden ist. Woraus denn das Bestreben sich ergeben mußte, Volk II durchHäufung von Merkmalen zu bestimmen. Versuche kennen wir vomAltertum an bis in die neueste Zeit.
Nach Herodot (8. 144) beruht die Zusammengehörigkeit der Hellenen aufder Verwandtschaft des Bluts, der Gleichheit der Sprache, den gemeinsamenGöttersitzen und Opferstätten und der Übereinstimmung der Sitten.
Wilhelm von Humboldt (Ges. Sehr. 6, 188) führt folgende „allgemeinePunkte“ an, die „die Nationen im Großen gestalten“: 1. Abstammung undSprache; 2. Zusammenleben und Gleichheit der Sitten; 3. die bürgerliche Ver-fassung; 4. die gemeinschaftliche Tat und der gemeinschaftliche Gedanke, dienationelle Geschichte und Literatur. Wie meist bei Humboldt verquickt sichder Begriff des Volkes (II) mit dem der Nation. Von den angeführten Merk-malen passen mehrere nur für die Nation, an die Humboldt offenbar in ersterReihe denkt. Daher auch der Satz: „Eine Nation wird erst wahrhaftig zu einer,wenn der Gedanke, es zu wollen, in ihr reift, das Gefühl sie beseelt, eine solcheund solche zu sein“. Was offenbar alles von Volk II nicht gilt.
Bekannt ist die Zusammenstellung von Merkmalen bei W. H. Riehl, der die„4 großen S“ ein Volk bilden läßt: „der ethnographische Begriff des Volkes als