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deshalb, weil ich schon in der Lehre vom Volke einiges darüber bemerkthabe, vor allem aber deshalb, weil wir mit der Aufdeckung dieser Zusammen-hänge Gefahr laufen, in den Bereich der Geschichtsdarstellung zu gelangen,,den wir ja in diesem Buche nicht betreten wollen.
Die gestaltenden Faktoren sind großenteils diejenigen, die ein Volk alssolches vom andern unterscheiden. Deshalb brauchen wir das an andererStelle in Erfahrung Gebrachte nur aus dem Zustande der Ruhe in den derBewegung zu versetzen, um das Entstehen des Volkes aus der Wirksamkeitjener Faktoren abzuleiten. Ich will die wichtigsten nennen:
1. Die Religion. Durch die Gemeinsamkeit der Kulte und Götter sindwohl am frühesten Gruppen von Menschen zu Einheiten zusammengefügt.Bei primitiven Völkern bildet der Totemismus das deutliche Beispiel für diesozialverbindende Macht der religiösen Vorstellungen. Aber auch bei denhistorischen Völkern läßt sich der volkschaffende Einfluß der Religionen undder Kulte verfolgen. Hier erwuchsen aus den verschiedenen Stammesgott-heiten die Volks- und Nationalgottheiten, indem aus dem ursprünglichenGemeinnamen ein Individualname wurde, den man nun dem einzigen National-gotte beilegte. So wurde der griechische Zeus der all-griechische Gott undhalf als solcher das griechische Volk bilden. So erstand das einheitlicherömische Volk durch koordinierte Zusammenschließung verschiedener Stam-meskulte zu einem einheitlichen Volkskultus, in dem die vier Geschlechter-götter Janus, Jupiter, Mars und Quirinus je an die passende Stelle ein-geordnet wurden.
2. Daß der Staat das Staatsvolk erst entstehen läßt, leuchtet ein, eben-so, daß mit dem Staate das Recht einheitsbildend wirkt. Aber die gestal-tende Kraft des Staates erschöpft sich mit dieser Tat keineswegs. Natur-gemäß wirkt er vor allem gestaltend auf das Staatsvolk ein, das er in mehr-facher Hinsicht modelt. Seine, wie mir scheint, wichtigste Wirkung ist dieder Ausgleichung und Angleichung aller Verschiedenheit, Mannigfaltigkeit,Buntheit, die sich in seinem Umkreis finden. Er beseitigt die Eigenartschlechthin in allen ihren Erscheinungen durch Verfassung, Verwaltung,Unterricht, sowie durch Organisationen aller Art. Zunächst im kleinerenRahmen wie etwa in Deutschland oder Italien , wo in Fürstenstaaten geringenUmfanges aus ehemaligen selbständigen und eigenartigen Landschaften,Städten und Stämmen besondere Volksschläge herangebildet werden, dieihre eigenständige Bedeutung bewahren, bis die Walze der Großstaaten übersie hinfährt und auch ihre Eigenart beseitigt. Vorbildlich in dieser Hinsichtist die Entwicklung des Römischen Reichs , in dem im Laufe der Jahrhunderteein Stamm nach dem andern, ein Volk nach dem andern zermahlen wurdeund das zuletzt eine gewaltige Einheit und Einerleiheit bildete. „Sie nannten