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glauben, daß nun dieser den Rest der Eigenschaften, sowie sie sich im Men-schen vorfinden, betreffe. Um zu erfahren, was sich denn nun selbst von denzweifelsfrei natürlichen Eigenschaften vererbe, müssen wir erst die mannig-fachen leib-seelischen Komplexe auflösen, in denen sich das Naturell desMenschen darstellt. Nach den Mendelschen Gesetzen kann ein Erbgangimmer nur „elementar“ sein. Freilich ob wir dann — wenn dem so ist —•überhaupt werden feststellen können, was sich eigentlich an Seele vonMensch zu Mensch vererbt, ist durchaus zweifelhaft. Denn der Begriff des„Elementes“ läßt sich auf die menschliche Natur, wenigstens in ihrenhöheren, seelischen Formen, eigentlich kaum anwenden. Mir scheint, daßman mit diesem Bestreben, den Vererbungsvorgang beim Menschen — auchden seelischen — zu elementarisieren und ihn nach Art der Vererbung beiden Bohnen zu behandeln, auf dem falschen Wege ist. Man sollte sich, jeden-falls dort, wo es sich um die Vererbung seelischer Eigenschaften handelt,lieberanBegriffe wie Grundfunktionen, Grundeinstellungen, Dispositionen u.ä.halten und deren Übertragung durch das Blut als einzige Möglichkeit an-nehmen. Also etwa als vererblich im strengen Sinne betrachten 257 ): Aufmerk-samkeit, Perseveration, Ansprechbarkeit des Gefühls, Schärfe des Verstandesu. dgl. Diese allgemeinen Dispositionen zu denken, zu fühlen, zu handelnsind die facultes maitresses, von denen H. T a i n e schon so viel Vortreff-liches auszusagen gewußt hat.
Wenn wir an der Hand dieser Anleitungen nun fragen, was vererbbareEigenschaften sind, Eigenschaften also, die dem Menschen im Blutstrome zu-fließen, so werden wir einen wesentlichen Teil der rein somatischen Be-schaffenheit des Menschen im gesunden und (namentlich) im kranken Zu-stande dazu rechnen müssen, vor allem, was uns am meisten interessiert,die Gesamthaltung, den Habitus, die Konstitution, auch die Physiognomiein ihren äußeren Formen, denen oft der seelisch-geistige Ausdruck des Vor-fahren fehlt 258 ). Zu den vererblichen Eigenschaften gehören wohl alle Eigen-schaften der Sinne. Gehören die meisten der Eigenschaften, die K1 a g e sAusdruckserscheinungen nennt, soweit sie nicht geistig bedingt sind, wasder Fall ist beim Lachen oder Lächeln, beim Weinen, bei allem, was wir an-mutig nennen, denn auch die Anmut müssen wir mit Schiller dem Geistezurechnen. Gehören etwa Kopf-, Hand- und Armbewegungen, der Gang, Zorn-ausbrüche u. a., aber auch gewisse „Hänge“ oder „Neigungen“ — das Wortdrückt die labile Lage vortrefflich aus — wird man als vererbbar ansehenmüssen. Wie Trunksucht und Gefräßigkeit (obwohl in beiden der geistigeEinschlag sehr stark ist), Hang zur „Wollust“, das heißt aber stark ent-wickelte Sexualität, Hang zur Gewalttätigkeit, meinetwegen auch zumMorde u. a.