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Wenn man nun auf diese Weise ermittelt hat, was denn eigentlich vererbt,so ist damit ein erster Schritt getan. Nunmehr gilt es zu prüfen, welche Be-deutung das einzelne Erbstück für den Aufbau der Persönlichkeit hat. Zudiesem Behufe müssen wir uns der verschiedenen Möglichkeiten erinnern, inwelcher Beziehung die vererbte Eigenschaft zur Entwicklung oder Aus-gestaltung einer gesamten Begabung oder einer totalen Daseinsform desMenschen stehen kann. Hier sind folgende Möglichkeiten zu unterscheiden.Die Eigenschaft kann nur eine einfache Bedingung sein wie etwa die Fähig-keit zur Formerfassung für das Richtigschreibenkönnen oder die gute Kehlefür schönes Singen oder Fingerfertigkeit für vollendetes Klavierspielen.Oder die Eigenschaft kann sich ausstrahlend oder einstrahlend zu verschie-denen Begabungen oder Anlagekomplexen verhalten: ausstrahlend, wenn siedie Bedingung für verschiedene Begabung abgibt, etwa wie die kombina-torische Phantasie für Schachspiel, Mathematik oder Börsenspiel; einstrah-lend, wenn eine Charaktereigenschaft auf verschiedene Anlagen zurückgeht,etwa wie die Lügenhaftigkeit auf Angst oder Erinnerungstäuschung oderBlödsinn usw. Endlich kann die Anlage eine mengenmäßige oder nur art-mäßige Verschiedenheit der Begabung bewirken oder bedingen.
Angesichts dieser Tatbestände, dieses schillernden Verhaltens der An-lage fragen wir: zu was die Anlagen nun eigentlich gut sein sollen. Zuwelcher Tätigkeit oder welchem Verhalten sollen oder können sie den Men-schen befähigen? Welche Lagen sollen sie ermöglichen oder ermöglichen sie?Das heißt: wir müssen das Wohin? und Wozu?, den terminus ad quemebenso genau zu bestimmen versuchen wie den terminus a quo, die Her-kunft der Veranlagung. Was wiederum bisher in ganz unzulänglicher undunbefriedigender Weise geschehen ist.
Was wir beanstanden müssen, ist vor allem dieses: daß man unter einemBegriffe bezugsweise einem Worte Komplexe von Fähigkeiten, Neigungen,Tätigkeiten zusammenfaßt, für die jemand veranlagt, „geboren“ sein 'soll,die aber aller Eindeutigkeit, Bestimmtheit, Abgrenzung entbehren und des-halb ungeeignet sind, Anlagen auf sie auszurichten.
Was soll das heißen: jemand ist zum Verbrecher geboren, ist ein delin-quente nato, bringt also bei seiner Geburt die Anlagen mit, die ihn zum Ver-brecher geeignet machen? Aber was heißt „Verbrechen“? In den meistenFällen einen vom Gesetze umgrenzten Bezirk von Handlungen, die selbstganz verschiedener Art sind. Um Mörder, Giftmischer, Wechselfälscher,Dieb, Meineidiger, Falschmünzer, Hochstapler zu werden, muß man dochwahrhaftig recht verschiedene Anlagen mitbringen.
Welcher Unsinn, von einer „technischen Veranlagung“ oder gar einer„Begabung zum Erfinder“ zu sprechen! Technik von was, müssen wir fragen;