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Also nicht eine Schule für Consnlats-, Finanzwesen und ähnlicheBerusszweigc, wie das Pariser und das Florentiner Institut in erster Liniezn sein streben, wollte Gehe gründen/ sondern eine Schule der Selbst-verwaltung, eine Bürger-Schule, wie sie Herr N. Dietrich in Stuttgart in einer der Gehe-Stistung gewidmeten Denkschrift treffend genannt hat,wobei nur zu bedauern, daß der Annahme dieser Bezeichnung ein nahe-liegendes Mißverständnis^ entgegen steht, indem man nach dem herrschendenSprachgebrauche sich nnter einer Bürgerschule nicht eine Schule zurHeranbildung von Staatsbürgern, sondern eine Elementarschule fürBürgerkinder vorstellen würde.
Aber auch der Ausdruck „Schule" könnte zu MißverständnissenAnlaß geben. Nach der herkömmlichen Ausdrucksweise dürfte man sichdarunter nur gar zn leicht eine Anstalt vorstellen, welche die sie Be-nutzenden eine gewisse Zeit vollständig in Anspruch nimmt und zurJnnehnltung eines vorgeschriebenen Studienganges nöthigt. Geradedas Gegentheil war die Absicht des Stifters, wie folgende Stelle auSder Stiftnngsurkunde beweist:
„Da die Absicht vorliegt, namentlich solchen Männer», welche in ihren:Berufe thätig sind, die weitere Ausbildung und Vorbereitung zu dem ge-dachten Zwecke zu crmvglicheu und zu erleichtern, so wird die Zeit, zuwelcher die hierzu bestimmten Vorträge gehalten und beziehentlich Uebungenveranstaltet werden, dem entsprechend zu wählen sein."
Damitwaransgesprochcn, daß die Gehe-Stistung wohl eine Bildungs-vder wie die StiftuugSurkuudc sich ausdrückt, „höhere Belchrnngsanstalt",nicht aber eine Schule im eigentlichen Siuue des Wortes werdensollte. Wieder ein Unterschied von der Pariser und FloreutincrAnstalt!
Zwei Fragen Ware» durch die Stiftungsurkuude uicht cutschieden:ob die Benutzung der Gehe-Stiftuug eine entgeltliche oder unentgeltlicheund ob sie an den Nachweis einer gewissen Vorbildung geknüpft seinsollte? Für die Bejahung der letzteren Frage ließ sich anführen, daßdie StiftuugSurknnde selbst vou den „umfänglichen gebildeten Schichten"spricht, denen das Hauptaugenmerk zuzuwenden sei. Aber wie derAusdruck „Hauptaugenmerk" schon der Annahme einer beabsichtigtenerclnsiven Berücksichtigung widerstreitet, so erschien dieselbe anch wederpraktisch durchführbar, noch durch die Natur der Anstalt geboten.
Der Begriff „gebildet" ist ein überaus schwankender. Er ist wohlausreichend, um heraus zu fühlen, was im Allgemeinen gemeint sei,