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Weltwirtschaft und Volkswirtschaft / von Heinrich Dietzel
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aber durchaus unzulänglich, um im einzelnen Falle als Kriterium zudieueu, denn die heutige Bildung ist eine ungemein vielgestaltige, ohnejede scharfe Begrenzung, wenn solche nicht mehr oder minder willkürlichgezogen wird.

Eine solche Begrenzung ist aber bei rein receptivem Verhalten desPublikums weder an sich geboten, noch durch Analogie gerechtfertigt. Dieöffentlichen Museen sind auchBelehrungsanstalten". Sie werdensicher von Denjenigen mit mehr Gewinn benutzt, welche gehörige Vor-kenntnisse mitbringen, als von denjenigen, welche derselben ermangeln.Trotzdem fällt es heutzutage Niemandem ein, die letzteren auszuschließen.Man überläßt es jedem Einzelnen, zu probieren, wie viel er an Gewinndaraus wegzutragen vermag, und zu entscheiden, ob dieser Gewinn mitder Bemühung im rechten Verhältnisse steht.

Anders liegt die Sache, wenn die Theilnehmer zusammenarbeiten sollen. Hier würden gar zu ungleiche Kräfte sich wechsel-seitig behindern und deshalb ist betreffs der vom Stifter verlangtenUebuugeu" durch die besonderen Bestimmungen des Revidirten Statutsder Gehe-Stiftuug vom 30. November 1893, die Organisation derStiftung als Bildungsanstalt betreffend, in s 36 festgesetzt:

Außerdem ist hinlänglich vorgebildeten Teilnehmern Gelegenheit zugeben, unter vom Directorium bestellter Leitung sich durch eigene Aus-arbeitungen, Vorträge und Diskussionen auf dem Gebiete der in der Gehe-Stiftung behandelten Wissenschaften zu üben."Betreffs der Vorträge hingegen ist in Z 33 folgende Bestimmunggetroffen:

Der Besuch derselben ist unentgeltlich und steht, soweit der Raum zureichtund das Direktorium nicht im besonderen Falle Beschränkungen oder Aus-nahmen nöthig erachtet, allen sich dazu meldenden Herren offen."Die hierin zugleich im Sinne der Unentgeltlichkeit getroffene Ent-scheidung folgt nicht nur dem Principe der im vollsten Sinne öffent-lichen Bildungsanstalten, sondern geht zugleich von der Erwägungaus, daß ein niedriger Beitrag finanziell bedeutungslos bleiben, einhoher leicht in unerwünschter Weise prohibitiv wirken würde. BeiAnstalten, wie die mehrfach zum Vergleich herangezogenen ausländischen,die darauf berechnet sind, daß die davon Gebrauch Machenden sich inihnen Jahre lang ausschließlich ihrer Bildung widmen, also währenddieser Zeit ohnehin ihre gesammten Unterhaltskosten dem Studiumopfern müssen, liegt die Sache ganz anders. Diese können nur aufAngehörige der reichen oder doch bemittelten Klassen rechneu, eine Aus-