320 XI. Der große Umschwung in der naturwissenschaftlichen Prinzipienlehre.
zu reden, solange beruhigt bedienen mochte, um die Naturerscheinungengenau zu beschreiben, als nicht ein Widerspruch mit der sinnen-fälligen Wirklichkeit zu erkennen war. Fast aber schienen dieneueren Fortschritte auf dem Gebiete der Elektrizität und desMagnetismus darauf hinzuweisen, daß man eine solche Korrekturan den überkommenen Grundsätzen werde anbringen müssen. Einepunktförmig ausstrahlende Kraft, deren Typus die allgemeineSchwere war, muß sich nämlich schon aus geometrischen Gründenderart in den Raum verbreitet?, daß sich ihre Intensität im Ver-hältnis des Quadrates der Entfernung vom Kraftpnnkte abschwächt;nun waren aber auch Attraktionen bekannt geworden, in dereuzahlenmäßigem Ausdruck nicht immer die zweite, sondern auch dieerste und sogar die dritte Potenz der Distanz den Nenner ein-nahm. Das ließ sich mit dem bis dahin für unfehlbar geltenden,im ganzen Weltenraume bestätigt gefundeneu und von Coulombauch zur Grundlage des Messens in der Lehre von den „Impon-derabilien" erhobenen Newtonschen Gesetze nicht mehr vereinbaren.In der That ging denn auch von diesem Teile der Physik dieBewegung aus, welche einen ersten durchgreifenden Umschwung inder Prinzipienlehre herbeiführte, und bald folgte diesem ein zweiter,nicht minder nachhaltiger. Es konnte nicht fehlen, daß in unseremachten Abschnitte, der die Ausbildung der Experimentalphysik zuschildern hatte, einzelne Anklänge an die jetzt zur Besprechung ge-langende, ereignisvolle nnd folgenreiche historische Epoche vorkamen;eine zusammenhängende Erzählung war jedoch damals nicht an-gängig, weil sie den fortlausenden Bericht über die sozusagen sicht-und greifbaren Errungenschaften der physikalischen Forschung un-möglich gemacht haben würde, nnd um so gebotener mußte esdeshalb erscheinen, nachträglich die mit Absicht übergangene Phasein der Entwicklungsgeschichte der Wissenschaft wieder aufzunehmen.Daß dieselbe sich bereits einigermaßeu weiter in die zweite Hälftedes Jahrhunderts hinein erstreckt, ist nicht nur kein Nachteil, son-dern sogar erwünscht, weil ja doch diese beiden Hälften innerlich undorganisch aufs engste zusammenhängen, während die bisher grund-sätzlich durchgeführte Scheidung nur durch — freilich zwingende —formale Rücksichten dem Berichterstatter anserlegt war.