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und Energie im Leibe haben und das hinter ihr etwa zurück-stehende Land in die Lage setzen müsse, ihr zu folgen, sobliebe das unter allen Umständen eine Auffassung von höchstbestreitbarer Giltigkeit. Daß sie sich aber im vorliegendenFalle nicht bewährt haben würde, darüber haben die jüngstenEreignisse nicht den leisesten Zweifel übrig gelassen. DerKrieg ist gegen die Meinung der Kammern, wie gegen dieMeinung des Volks durchgesetzt worden. Die Regierung hatdem Volk befohlen, in den Krieg zu ziehen, und das Volk,eben noch unwillig, teilweise bitter grollend, hat dem Befehleder Regiemng gehorcht. Wenn die Kammer aufgeforderthätte, die Steuern zu verweigern, und die Regiemng hättebefohlen, die Steuern zu zahlen, was hätte das Volk gethan?
Es ist hier ebensowenig der Ort, über die Rechtsfragean und für sich eine Stimme abzugeben, als Vermutungendarüber anzustellen, was im Punkte des Rechts die Über-zeugung der Kammermajorität gewesen sein mag. Es handeltsich blos darum, im Namen der historischen Kritik derjenigenAuffassung zu antworten, welche die Kammer für gesetzlichberechtigt und politisch verpflichtet erklärte, über die Ver-werfung des Budgets hinaus zu einer Aufforderung an dasVolk zu schreiten. Allen Einsichtigen muß es nach der Er-fahrung dieses Krieges klar sein, daß die Kammer, indemsie das unterließ, die größte Niederlage vermied, welche eineVolksvertretung erleiden kann: die gräuliche Situation näm-lich, sich über den Grad des thätigen Einverständnisses mitihren Wählern getäuscht und sich ins Feld vorangewagt zuhaben, um von ihren Truppen im Stich gelassen zu werden.Es war keine angenehme und keine leichte Aufgabe, von obenund von unten gescholten und provozirt, auszuhalten wie einRegiment im Felde, Gewehr bei Fuß, von allen Seiten be-schossen und nicht in der Lage, das Feuer zu erwidern. DieKammer hat damit das Einzige gethan, was sie in so un-glücklicher Stellung thun konnte, sie hat ihre Position öe-