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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
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Wirklichkeit der lebendigen Verhältnisse ihn und uns einesanderen belehren und zu denjenigen Maßregeln hinführen,welche der Reichstag im Auge hatte, als er behufs Durch-führung der Münzreform einen unbenützt gebliebenenKredit von fünfzig Millionen Thalern eröffnete, weil er,abweichend von dem preußischen Finanzministerium, zu derAnsicht neigte: die Zahl der umlaufeuden Papiere auf dasrichtige Maß zurückzuführen, werde es nur eines Gesetzesbedürfen; zur richtigen Reduktion des Silbers und An-schaffung des Goldes aber bedürfe es großartiger und ent-schlossener Operationen, bei denen mit dem Sparsystem alleinnicht auszukommen sei.

Die wahre Probe auf das Vertrauen, daß wir nichtzu viel Silber besitzen, ist zu liefen? dadurch, daß man denArtikel 9 des Münzgesetzes in volle Wirksamkeit bringt,*)dessen zweiter Absatz, in Ergänzung des bereits erwähntenersten, lautet:

Von deu Reichs- und Landeskassen werdenSilbermünzen in jedem Betrage in Zahlung ge-nommen. Der Bundesrat wird diejenigen Kassenbezeichnen, welche Reichsgoldmünzen gegen Ein-zahlung von Reichssilbermünzen in Beträgen vonmindestens 200 Mark oder von Nickel- und Kupfer-münzen in Beträgen von mindestens 50 Markauf Verlangen verabfolgen. Derselbe wird zugleichdie näheren Bedingungen des Umtausches festsetzen."Lebt die im Reiche maßgebende Autorität des Glaubens,daß nicht, auf Gruud der durch obige Bestimmung ge-gebenen Möglichkeit, überschüssige Silbermünzen zu einerüber die Vorräte hinausgehenden Einwechselung sich heran-drängen und damit die Reichskasse in Verlegenheit bringen

") d. h. nachdem auch die Thaler zu Scheidemünzen erklärt find.