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Seine Müßigkeitsgruudsätze haben dieses verschont und ihrstrenges Antlitz nur den Banken zugekehrt. Er hat sichdem Glauben überlassen, daß unser Vorrat au Silbernicht zu groß sei, um künftig nach Inkrafttreten des Art. 9des Münzgesetzes als Scheidemünze im Lande zu bleiben.
Damit verbunden war natürlich die für ihn lockendeAussicht, wenig Silber aus Ausland verkaufen, wenig Ver-lust gegen das nominale Verhältnis von 15Vs zu 1 imUmtausch gegen Gold erleiden zu müssen. Kouseauenter-weise wurde daher auch verschmäht, ansehnliche PartienSilber zu verkaufen, zur Zeit, da dessen Preis noch bedeutendhöher staud als jetzt; Wohl auch hing mit dem Glauben an diesfortdauernde große Bedürfnis nach Silber zusammen dieAnsicht, daß man sich wegen der zu beschaffenden Gold-vorräte nicht allzusehr auzustreugeu brauche. Der Schnittin die Papierzirkulatiou der Banken, die Begrenzung ihrerNoten auf den Minimalbetrag von hundert Mark und diefünfprozentige Kontingentierung sollten im wesentlichen dieUnkosten der Münzreform bestreiken.
Es muß sich jetzt zeigen, ob die Rechnung richtig war.Die Banknoten sind beseitigt, und nach dem System,welches beliebt worden, ist kein Grund mehr vorhanden,die Inkraftsetzung des Art. 9 des Müuzgesetzes noch laugezu verzögern.
Diese Vollendung der Dinge ist um so sicherer herbei-zurufen, als, auch für den Fall, daß die zu Gruude ge-legte Rechnung nicht stimmen möchte, die stärksten Motivedazu drängen, ans dem verhängnisvollen Provisorium her-auszukommen, dessen unbestimmte Dauer nur wachsendeMißstände uud Verwirrung heraufbeschwören kann.
Stimmt die Rechnung des preußischeil Fiuanzministcrs,so ist Anfang 1876 der Moment gekommen, ihr Resultatzu ziehen; stimmt sie nicht, so kann nur die Probe auf die