— 307 —
und Kupfermünzen im Betrag von mehr als einerMark in Zahlung zu nehmen."
So lauge diese Bestimmung nicht in volle Kraft ge-setzt, stehen unser Münz- wie unser Bankgesetz, ihrer Wesen-heit nach, nur auf dem Papier.
Die Reichsregierung hat die Aufgabe, diesen Zeitpunktzu bestimmen, trägt die Verantwortlichkeit für die Wahldieses Augenblicks.
Hat sie bis jetzt darin mit dem richtigen Blick ge-urteilt und gehandelt? Der Finanzminister von Preußen,welcher offenbar das größte Gewicht in die Wagschale zuwerfen hat, glaubte im Beginn der jüngsten Debatte dervon ihm nicht allzuschonsam behandelten Geschäftswelt denBorwurf machen zu sollen, sie sei „leichten Herzens" in dieGoldwährung hineingegangen. Im Laufe derselben Debatteist es ihm jedoch geschehen, daß ihn die Gewohnheit, sichselbst zu zitieren, auch zur Vorlesung einer Rede verführte,in der er selbst am 8. Mai 1873 von der „spielendenLeichtigkeit" gesprochen, mit welcher die Münzreform inmanchen Beziehungen (und hier konnte doch nur die Gold-anschaffung gemeint sein) auszuführen sei. Ob nicht auchihm das Herz nach und nach ein wenig schwer geworden?Ob der Moment der „spielenden Leichtigkeit" von ihmwahrgenommen und mit der richtigen Thatkraft ausgenütztworden? — Das muß man ihm einräumen, daß er einenGedanken stets festgehalten:
Der preußische Finanzminister ist nämlich, seitdem erdem großen Werke der Münz - und Bankreform von Ende1871 an vorsteht, offenbar von der Annahme ausgegaugeu,daß, um dem auszumünzenden Golde Platz zu machen, nurdas umlaufende Papier zu vermindern sei, kaum aber, weunüberhaupt, das Silber. Doch auch hier hat er wieder eineAusnahme eingeschaltet zu Gunsten des Staatspapiergeldes.
20*