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linguistischen Wissenschaft, welche der lernbegierigen Leser-welt zugetragen werden. Doch in der That ist alle Mühedabei verloren; denn es läßt sich in der Wirklichkeit desLebens mit dieser Rassennnterscheidung gar nichts anfangen.Sie ward eben erst zur Hilfe gerufen, als es nicht mehranging, die Ungleichheit des Rechtes auf das religiöse Be-kenntnis zu stützen. Aber Ersatz für dieses greifbare undehrliche Scheidemittel kann das schwächliche Surrogat nichtliefern. Getauft oder uugetauft, das hat Sinn und Kraft;semitisch oder germanisch ist nicht zu brauchen, ohne dieGetauften mit den Ungetansten zn treffen.
Herr von Treitschke denkt nicht daran, die Rechts-ungleichheit auf die Verschiedenheit des Bekenntnisses zugründen. Wie wäre das auch möglich, nachdem soeben derBerliner Kongreß, unter dem Vorsitze des deutschen Reichs-kanzlers, den Grundsatz der Gleichberechtigung der Bekennt-nisse in so feierlicher und zwingender Weise proklamiert hat,wie es noch nie vorher in der Welt geschehen war! Dervon den Großmächten verkündete Fundamentalartikel desmodernen Rechtes wurde der neuen rumänischen Selbst-ständigkeit als Vorbedingung zu Gruude gelegt.
Aber eben diese Unmöglichkeit einer Rechtsverweigerungauf Grund der Religion drängt bei uns den Kampf immerwieder von neuem auf das physiologische Gebiet der Rassen-ungleichheit hinüber, obgleich Deutschland , welches die An-sprüche der Rassengleichheit auf eigenem Boden im Pan-slawismus zu bekämpfen hat, sich wahrlich nicht wird ein-fallen lassen, auch seine Bürger slawischer Abstammungaussondern zu wollen. Und wenn auch ausschließlich gegendie Juden das Rassenprinzip angerufen werden soll, gegendie Asiaten, wie heute die Rede geht, d. h. wenn — overgessene Wiege des Menschengeschlechts! — eine Scheide-linie gezogen werden soll zwischen den Juden kleinasiatischer