heben und begründen zu dürfen und zwar mit aller Leb-haftigkeit, die eine gute Sache verdient und ein starkerGegner nötig macht.
Sogar das hat man — um noch ein Letztes undGeringfügiges zu erwähnen — dem Verfasser verdenkenwollen, daß er sich nicht von Anfang an auf dem Titel-blatt genannt hat. Wer nicht auf Autorität, sondern nurauf gute Gründe Anspruch erhebt, hat nicht die Pflicht,sondern nur einfach das Recht, dem Publikum seinen Namenzu nennen. Das ist ein Benesizium, auf das jeder Autorverzichten, und das man ihm sicherlich nicht aufzwingenkann. Die Anonymität sollte hier gerade in seinem Sinneeinzig und allein bedeuten: wenn diese Ausfassung undBeweisführung etwas wert ist, so wird sie sich allein ihrenPlatz an der Sonne erobern. Nachdem diese Probe gemachtist, hat der Autor nicht den geringsten Grund, ein Geheimniszu bewahren, welches nie eines war und nie eines sein sollte.
Ludwig Vamberger.