Schon über die Frage, was Nation sei, erheben sichdie Zweifel in Scharen, sobald man dem Ding auf denGrund gehen will. Eine unabsehbare Litteratur hat sichseit lange damit beschäftigt, die Unterscheidungen zwischenNation, Volk, Rasse, Stamm, Staat festzusetzen und je nachder Einteilung die Merkzeichen der Sache zu bestimmen.Natürlich kann von einer abschließenden Entscheidung keineRede sein. Man weiß z. B., welche hervorragende Rolle dieSprachenfrage hierbei spielt. Aber so Gewichtiges auclibeigebracht worden ist, sie für das Ausschlaggebende zu er-klären, so fehlt es doch auch hier uicht au triftigen Ein-wendungen und gerade an Einwendungen solcher Art, diesich aus dem wechselseitigen Ringen der nationalen Kräfteselbst praktisch aufdrängen.
Was uns am meisten an der Sache interessiert, istgerade das, was sie nnch auf solche Höhe erhoben hat,nämlich das staateu bild ende Recht, der staatenbildendeBeruf des Nationalen. Hier setzt die Neuheit der Weltbewegung ein, hier sind die Grenzen zu suchen zwischenallen früheren Zeiten und der Gegemvart. Fragt mannur uach Behauptung oder Verteidigung volkstümlicherEigenart, so öffnen sich bekanntlich die Pforten der Welt-geschichte rückwärts bis in die ältesten Überlieferungen.Griechen und Perser, Römer und Germanen, Numantinund Jerusalem mit ihren vielbesungenen Verzweiflungs-kämpfen treten iu unseren Gesichtskreis. Aber der Gegen ^satz, um den gekämpft wird, ist hier immer nur der ein-fache von Unterjochung und Freiheit, Eroberung und Ab-wehr, Herrschaft und Sklaverei. Die intimeren Ursachen,eigene Religion, Sprache, scharf ausgeprägtes Wesen, ausdenen im Laufe der Zeit die Bewußtheit des Nationalenund sein Recht auf besonders gestaltete Staatsindividualitätsich ausgebaut hat, wirken nur stillschweigend oder doch nur