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„Das Recht der Nationalitäten und Sprachen in Österreich-Ungarn"*) dahin aus. Später, fährt Mohl fvrt, seien dieForderungen und Abneigungen der Iren gefolgt nnd nichtweniger hätten die Forderungen der Magyaren und zuletztdie der Italiener die Welt in Bewegung gesetzt.
Wie er da diese Hauptausgaugspunkte aufzählt, wirdman unwillkürlich darauf aufmerksam gemacht, daß sich —von Irland abgesehen — allerseits die Pfeile auf Osterreich richten. Polen , Magyaren, Italiener und was ist seitdemnicht dazu gekommen! Auch muß man zugeben, daß indiesem zum Tummel- und Kampfplatz der Nationalitäten-frage bestimmten Österreich die sonst erst der Neuzeit eigen-tümlichen Forderungen schon viel früher bald da, bald dortzum scharfen Ausdruck gekommen waren. So, um nurEiniges zu erwähnen, erinnert Gumplowicz an die Beschlüsseder ungarischen Landtage, die schon 1550 und 1569 dahin-gehen, daß der ungarische Thronfolger gehalten sein solle,die ungarische Sprache zu erlerne», und an einen Beschlußaus dem Jahre 1649, wonach zwei in deutscher Kleidungin der Versammlung erschienenen Edelleuten auferlegt ward,künftig die ungarische Nationaltracht anzulegen. Und vonBöhmen berichtet uns unter anderen Hugo Schuchardt inseinen reichen linguistischen Betrachtungen über „Slavo-Deutsches und Slavo-Jtalienisches**), daß ein Prager Land-tag im Jahre 1615 sogar zu verlangen beschloß, niemand,der nicht tschechisch verstünde, dürfe Einwohner des Landeswerden! In dem Zusammentreffen des hussitischen Glaubens-fanatismus mit einer besonderen Nationalität lag eben auchein besonders heftiger Anstoß zur Erregung des Gärungs-stoffes.