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5 (1897) Politische Schriften von 1879 bis 1892
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entspringen könnte», keine optimistisch prophezeiende Ver-neinung entgegengestellt werden. Das wäre entschieden ver-messen. Aber soviel darf immerhin aus obigen Betrach-tungen gefolgert werden, daß der Einwand, die Erfahrunghabe über die Widerstandsfähigkeit unserer jetzigen Bank-nnd Geldverfassung noch gar keine beruhigende Belehrungzn teil werden lassen, nur mit gewissen Einschränkungenzuzulassen ist.

Dem sei übrigens, wie ihm wolle: über das Möglichehinaus ist Niemand verpflichtet. Was an Erfahrung ein-zuheimsen möglich war, ist eingethan worden, nnd ans dieserErfahrung ist notorischer Weise gegen die praktische Wirk-samkeit der im Jahre 1875 zum Gesetz erhobenen Bank-verfassnng keine beachtenswerte Klage von schwerem Be-lang erhoben worden. Wenigstens ist das nicht in solchemMaße Verlautbart, daß man sich mit der Angabe einesoffenkundigen Mißstandes zu befassen hätte. Weder dieGeschäftswelt noch die fachwissenschaftliche Kritik hat der-gleichen anfznweisen. Was die letzten Jahre an litterarischenBesprechungen über diese Materie Namhaftes zu Tage ge-fördert haben, liefert, so weit es zu meiner Kenntnis ge-kommen, gegen die Wirksamkeit des Bankgesetzes doch höch-stens solche Ausstellungen, denen, falls sie berechtigt sind,ohne fundamentale Änderung des Bestehenden abgeholfenwerden könnte. Von den in der Anmerkung angeführtenAbhandlungen^) zeigt sich die von Jacobh am wenigsten

*) Moritz Ströll. Über Gegenwart und Zukunft des deutschenNotenbankwesens, iu dem Schmollerschcn Jahrbuch. Zehnter Jahrgang,Heft 1.

S. Jacoby. Die deutsche Zettclbankreform im Jahre 1891.München 1887.

Dr. Walt her Lotz. Geschichte und Kritik des deutschen Bank-gesetzcs. Leipzig 1888.

Vicrtcljahrschrift für Volkswirtschaft. Herausgegeben vonK. Braun. 26. Jahrgang. I. Band. 2. Hälfte. S. 223. Eine sehreingehende Besprechung des Werkes von Lotz.