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5 (1897) Politische Schriften von 1879 bis 1892
Entstehung
Seite
235
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Äußerstes verlangt werden, beschränkt sich auf einige, nichtundiskutable Punkte. Das ist der größte Triumph, den dasalte Gesetz hoffen konnte. Jene Neuerungsvorschläge sindin den oben erwähnten Schriften zu finde».

Es soll dem Leserkreis dieser Wochenschrift nicht zuge-mutet werden, sich mit den technischen Einzelheiten bekanntzu machen, welche die einzelnen Verfasser ins Auge fassen,teils im Sinne der Verteidigung, teils im Sinne der Ver-änderung des Bestehenden. Selbst die interessanteste nndihrer Zeit am meisten umstrittene Bestimmuug der soge-nannten Noten-Kontingentierung hat an Wichtigkeit ver-loren, seitdem auf Grund der Erfahrung beinahe aus-nahmslos zugegeben wird, daß sie sich wenigstens unschädlicherwiesen hat.

Das allgemein Verständliche, welches zugleich das Wich-tigste ist, läßt sich auf zwei Fragen zurückführen, auf dieFrage, ob die Neichsbaukverstaatlicht", d. h. aus einerAktiengesellschaft in ein reines Staatsuuteruehmen umge-wandelt werden soll, und auf die weitere Frage, ob dieübrigen Privat- nnd Landesbanken, die noch bestehen, unter-drückt oder ebenfalls verlängert werden sollen.

Mir scheint, daß auch bei diesen zwei Fragen vor allemdie Antwort berücksichtigt werden sollte, welche Zeit nndpraktische Erfahrung darauf erteilt habeu. Ju zwei der er-wähnte!? Abhandlungen und hier und da in der sachver-ständigen Tagespreise sind Stimmen laut geworden teil?für Verstaatlichung, teils für Unterdrückung einiger odersämtlicher andrer Banken; aber auch diese Forderungenhaben sich nicht darauf stützen können, daß die Mißstände,über welche bisher Klagen laut gewordeu, iu der bestehen-den gesetzlichen Verfassung der Reichs- und Lauoesbankeuwurzelten. Allen etwa gerechtfertigten Beschwerden könnteabgeholfen werden, ohne an jene Verfassung zu rühren,