Druckschrift 
5 (1897) Politische Schriften von 1879 bis 1892
Entstehung
Seite
236
Einzelbild herunterladen
 

23i;

und dieselben Beschwerden könnten anch nach einer im Sinnejener Kritik eingeführten Veränderung weiter vorkommen.

Wo solcher Weise die Erfahrung nicht nach Verände-rung ruft, soll auch die Theorie nicht danach rufen. Dennnatürlich ist jeder einzelne Satz der theoretischen Aussprüchein sich diskutabel. Für die wichtigste Frage, die der Ver-staatlichung, hat sich sogar die Motivierung auf ein ganz engesund mit der Wirksamkeit des Instituts selbst gar nicht zu-sammenhängendes Terrain zurückziehen müsseu. Die Be-fürworter der Verstaatlichung geben zn, daß alles, wasStaatsaufsicht hier leisten kann, schon nach der jetzigenVerfassung geleistet wird, und sie müssen sich damit be-gnügen, den einzigen fiskalischen Gesichtspunkt herauszu-kehren, daß etliche Millionen, welche jetzt an Aktieninhaberverteilt werden, dem Reichsschatz zu gute kämen. EtlicheMillionen sind gewiß nicht zn verachten, man kann dahin-gestellt lassen, ob weil oder obgleich mit den Millionenjetzt recht phantastisch im Reichshaushalt umgegangen wird.Aber wenn der Streit auf diese einzige Linie zurückge-drängt ist, dürfen die übrigen sachlichen Bedenken, welchefür das Bestehende eintreten, nm so eher Gehör verlangen.Es sind doch nicht so ganz haltlose Gründe, welche gegendie völlige Verstaatlichung vorgebracht werden, und sie sindwenigstens so respektabel wie die Motive der Verstaatlicher,welche ausnahmslos nicht aus besonderen, in der Sacheliegenden Umständen, sondern aus allgemeiner staats-sozialistischer Begeisterung heraus sür die Neuerung ein-treten, weil sie es für jede Ausdehnung der Staats-industrie thun würden.

Ebenso verhält es sich mit der Frage nach der Lebens-verlängerung der Privatbanken. Auch hier vermißt manoffenkundig berechtigte Beschwerde» gegen deren Walten;und wenn die Theorie sie verschlingen möchte, stellt sich