doch durch die juristische Bedeutung stark beeinflußt werden, ein-fach deswegen, weil das Recht in diese wirtschaftliche Erschei-nung, wenn auch oft nur sehr teilweise, regelnd eingegriffen hat,so ist es auch beim Gelde. And Knapp hat diese juristische Auf-fassung des Geldes in der ökonomischen Theorie ins Extrem ge-trieben. Juristisch kann man man das Geld vielleicht sachlich,wenn auch natürlich nicht stofflich definieren: alle die Sachen, dieder Staat zum allgemeinen Zahlungsmittel erklärt. Ob nicht dochauch für eine vorgeschrittene juristische Theorie der ökonomischeGedanke der allgemeinen Nechnungseinheit von Bedeutung seinkönnte und nicht nur die bloße vroklamatorische Tätigkeit desStaates, soll hier nicht untersucht werden.
Aus unseren Erörterungen ergibt sich, daß diesem Nenner,dieser abstrakten Rechnungseinheit gegenüber das gerade Gegen-teil der Knappschen Auffassung richtig ist. Daß aus dem Geldeeine solche abstrakte Rechnungseinheit wird, das kann nicht vomStaate geschaffen werden. Sie ist kein „Geschöpf der Rechts-ordnung". Vielmehr hat der Staat im Laufe der bisherigenGeldgeschichte durch seine fortgesetzten Eingriffe in das Geldwesensein möglichstes getan, das Aufkommen einer solchen abstraktenRechnungseinheit, die Entwicklung vom Gelde, das sein Geschöpfwar, zum „Nenner", wenn wir es so ausdrücken dürfen, zu hin-dernd) So sehr Knapp auch manche Einzelheiten des Geldwesens,die man mit der materialistischen Auffassung überhaupt nicht er-klären konnte, richtig beobachtet hat, so sehr ist doch die Begründungseiner Auffassung, die „Staatliche Theorie des Geldes"als ganz unökonomisch abzulehnen. Vielleicht mußte auch aufdiesem Gebiete die jahrhundertealte Auffassung, die das Geldin erster Linie als ein Geschöpf der Rechtsordnung ansah, es nurals staatliche Institution kannte, erst einmal auf die Spitze ge-trieben worden sein, wie dies durch Knapp geschehen ist, bis derBoden für eine moderne Geldausfassung reif war. And wieimmer, so ist auch hier die ökonomische Theorie erst sehr spät dentatsächlichen Verhältnissen des wirtschaftlichen Lebens nachgefolgt.
And der einzigste Grund für die hergebrachte sachliche Auffassungdes Geldes und auch der Grund für die Knappsche Theorie liegt in derTatsache, daß vom Staate vorgenommene Veränderungen der sachlichenZahlungsmittel unter Umständen auch die Schätzung der allgemeinenRechnungseinheit und die Preise ändern.
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