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Geld und Gold : ökonomische Theorie des Geldes / von Robert Liefmann
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Am unserer Auffassung die bisherige gegenüberzustellen, seienvon den üblichen Gelddefinitionen nur zwei angeführt. Äelfferich(Das Geld ", 2. Aufl., S. 220) nennt Gelddie Gesamtheitderjenigen Objekte, welche ... die ordentliche Bestimmung haben,den Verkehr (oder die Übertragung von Werten) zwischen denwirtschaftlichen Individuen zu vermitteln". And neuestens sagtB.Moll (Logik des Geldes", 1916), der auch glaubt, mitseiner Definition die Lehre vom Gelde zu fördern (S. 24):Be-wegliche Objekte, die von einem Staate oder einer Notenbankausgegeben oder wenigstens generell gezeichnet oder gestempelt,innerhalb eines Staatsgebietes und zuweilen darüber hinaus alsVermittler des Güterverkehrs gebraucht werden." Sehen wirganz davon ab, daß die Ausdrücke Verkehr und Vermittlungnatürlich viel zu allgemein und unbestimmt sind, so ist doch anbeiden Definitionen schon die Grundauffassung falsch. In demhäufigsten Sprachgebrauch und in dem, der das eigentliche Wesender Erscheinung berührt, sind Geld keine Objekte. Man wirdniemals die Funktion des Geldes im Tauschverkehr richtig erkennenkönnen, wenn man nur die staatlichen oder stofflichen Tauschmittelals Geld betrachtet.

Auf der anderen Seite ist es aber auch vom Standpunktmeinerrein subjektiven Wertlehre" (richtiger Nutzen- und Kosten-lehre) ebenso unrichtig, wenn manche Anhänger Knapps, z. B.F. Bendixen(Währungspolitik und Geldtheorie", 1916,S. 102), behaupten, daß das Geld Wertzeichen, nicht Wertgegen-stand sei. Denn das Geld ist, gerade umgekehrt, Gegenstandeiner Bewertung, aber nicht ein Zeichen dieser Be-wertung. Denn ein Bewertungszeichen, d. h. einen objektivenAusdruck für subjektive Schätzungen gibt es nicht. Man er-kennt hier wieder einmal, welche Rolle unklare und vieldeutigeBegriffe spielen. Die übliche Wertlehre und das Fehlen einerrichtigen Preistheorie ist an diesen Irrtümern schuld.

Von dem ökonomischen Begriff Geld als allgemeiner Nech-nungseinheit, der in der ökonomischen Theorie unentbehrlich ist,weil er den im Wirtschaftsleben am häufigsten mit dem WortGeld verbundenen Sinn bezeichnet, ist also der juristische Geld-begriff wohl zu unterscheiden. Wie so viele Begriffe des Wirt-schaftslebens, z. B. Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kredit, inder ökonomischen Theorie noch im juristischen Sinn gebraucht oder

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