ihres Schöpfers über bestimmte übertragbare Güterbsstände inder Volkswirtschaft fundiert sind. Das hauptsächlichste, aberkeineswegs einzige Beispiel formaler Kaufkraft sind Staatspapier-geld und metallisch ungedeckte Noten; ein Beispiel realer Kauf-kraft ist z. B. Bargeld, auch ein auf Grund eines Guthabensausgestellter Scheck usw."
Was daran falsch ist, ist nach unseren Ausführungen un-schwer zu erkennen: die Überschätzung der Sachgüter, „Güter-bestände", „bestimmte, materiell verkörperte Vermögensteile", ein-schließlich des Edelmetalls, und die Verkennung, daß es auf dieErträge aus dem Tauschverkehr, einerlei in welcher Gestalt, an-kommt, also der wahren, rein rechnungsmäßigen Natur des Geldesals Einkommensteile. Es ist auch nicht im mindesten einzusehen,weshalb durch gute Wechsel gedeckte Banknoten weniger realeKaufkraft darstellen sollen als ein auf Grund eines Guthabensausgestellter Scheck. Daß letzterer in der Regel schneller prä-sentiert werden wird, kann doch keinen prinzipiellen Unterschiedausmachen. Auch hier ist anderweitige Verfügung des Inhabersüber das Guthaben und Unfähigkeit der Bank zur Auszahlungmöglich. Außerdem ist die Sicherheit ja gar nicht das Entschei-dende, sondern auf die Wirkungen auf die Preise kommt es an.Endlich liegt der ganzen Unterscheidung der Irrtum zugrunde,den wir schon beim allgemeinen Begriff des Geldes betont haben,daß man das Geld nicht sachlich definieren kann. So kann manauch der einzelnen Form der Zahlungsmittel ihre Wirkung aufdie Preise nicht ansehen.
Auch v. Schulze-Gaevernitz („Die deutsche Kreditbank"im „Grundriß der Sozialökonomik", S. 48 ff.), der die Schriftv. Beckeraths mehrfach zitiert, verwendet die Unterscheidung realerund formaler Kaufkraft. Es würde zu weit führen, auf die invieler Hinsicht sehr bemerkenswerten Ausführungen, denen nurdie richtige theoretische Grundlage fehlt, hier näher einzugehen.Nur ein Satz sei zitiert. Verfasser schildert Fälle „formaler Kauf-kraft", die „beim Diskont prolongationsbedürftiger Wechsel, bei demLombard nicht börsengängiger Effekten, beim Akzeptkredit, soweit erverfallende Akzepte ersetzt, vorkommen. Die Bank erweitert damitdie Kaufkraft des Kreditnehmers über den Bestand an realenGütern (I) hinaus. Der Kreditnehmer kann nun aus dem Ge-samtvorrat (I) an Gütern eine größere Quote für sich heraus-!70