Güter umgesetzt werden. Durch Notenausgabe dafür werden sieaber in gewisser Hinsicht in der Geldform perpetuiert. Manbraucht sich nur das auf alle Erträge im Tauschverkehr aus-gedehnt zu denken, um sich klarzumachen, was dieser Vorgangan sich bedeutet. Aber gerade bei der Banknotenausgabe auf Waren-wechsel sind Kautelen gegeben, welche diese Gefahren hier ver-mindern. Der Abzug eines Diskonts bewirkt, daß in der Regeldie Geldbeschaffung nur auf Grund wirklich zu erwartender Er-träge, und zwar solcher, die über den Diskont hinausgehen, benutztwerden wird.
Verstärkte Edelmetalldeckung der Noten bedeutet unter denheutigen Verhältnissen nur vorausgehende günstige Einkaufs-gelegenheit des Auslandes im Inlands, niedrige inländische Preise,welche es vorteilhaft erscheinen ließen, im Inlands mit Gold zuzahlen bzw. welche der Notenbank den Ankauf von Gold ermög-lichten. Vergrößerter Wechselbestand bedeutet größere Aktivitätim inländischen Verkehr, oft bekanntlich auch nur eine ganz vor-übergehende Steigerung der Amsätze, wie regelmäßig an denQuartalsterminen.
Wenn diese Steigerung des Zahlungsmittelbedarfs an denQuartalsterminen, der ja die Gesetzgebung durch Erhöhung dersteuerfreien Notensummen an diesen Terminen Rechnung getragenhat, auch durch eine dem vermehrten Einzug von Wechseln ent-sprechende Steigerung der Notenausgabe in der zweckmäßigstenWeise befriedigt werden kann, so sind diese Schwankungen dochim Interesse der Stetigkeit des Wirtschaftslebens und der Geld-verhältnisse nicht erwünscht. Denn es ist zweckmäßig, wenn sichdie Einkommenserzielung möglichst gleichmäßig auf das ganzeJahr verteilt. Ganz ist das freilich wegen der großen Abhängig-keit auch der modernen Wirtschaft von den Naturbedingungennicht zu erreichen, aber der Staat sollte doch mehr, als es bishergeschehen ist, dafür sorgen, daß eine zu große Anhäufung vonZahlungsverpflichtungen an den Quartalsterminen vermieden werde.Daher wären gewisse Änderungen der Kündigungsbestimmungenerwünscht, welche eine Beendigung des Dienstverhältnisses nur anden Quartalsterminen gestatten. Viele derartige Bestimmungensollten unabhängiger vom Monats- oder Quartalsanfang bzw.-ende sein. Auch müßte der Staat mehr dafür sorgen, daß dieZinszahlungen öffentlicher Körperschaften sich besser als bisher182