beschaffen, und die Sparkassen werden ihre Verpfändungen auchvielfach zur Auszahlung vieler kleiner Summen an ihre Einlegervorgenommen haben. (Wofern die Verpfändungen dieser beidenKategorien für die Zeichnung von Kriegsanleihe vorgenommenwurden, ist entscheidend, was der Staat bzw. die Reichsbank da-mit angefangen hat, darüber siehe unten.) Äier handelt es sich alsonicht um große Kaufkraftverschiebungen, sondern diese ausgegebenenDarlehenskassenscheine kamen in zahllosen Akten des regulärenKonsums in den Verkehr. Da die gegebenen Darlehen in derRegel innerhalb drei Monaten, nur ausnahmsweise in sechs Mo-naten zurückzuzahlen sind, so fließt, wenn das streng eingehaltenwird, nach kurzer Zeit ein entsprechender Betrag an Zahlungs-mitteln wieder in die Darlehenskasse zurück. Diese Scheinesind daher nicht sehr viel anders zu beurteilen als eine Artbesonders vertretbarer Wechsel. And deswegen ist es auchkein sehr arger Verstoß gegen die heutigen Ansichten überdie „Deckung" der Banknoten, die auch hauptsächlich der metal-listischen Geldauffassung entspringen, wenn diese Darlehenskassen-scheine auch, wie Wechsel, zur Deckung der Banknoten benutztwerden können. Nur gegenüber den aus Kriegsanleihezeichnungender Neichsbank zugeflossenen Scheinen wird man auch bei mil-dester Beurteilung einen anderen Standpunkt einnehmen müssen.
Für die Beurteilung der Wirkung der Darlehenskassenscheinefehlt also eine sehr wichtige Angabe, wie lange nämlich die Mehr-zahl der Darlehen gewährt worden ist. Sie sind um so un-günstiger zu beurteilen, wenn es richtig ist, was behauptet wird,daß sehr viele Darlehen immer wieder prolongiert werden, denndadurch werden immer von neuem künftige Erträge in dauerndzirkulierende Zahlungsmittel umgewandelt. Das einzige Gegengewicht, welches dennoch offensichtlich einen nennenswerten Ein-fluß der Ausgabe dieses Kriegsgelves auf die Preise verhinderthat, ist der Amstand, daß der Darlehensnehmer einen Zins von5^2 °/o (5V4°/o bei Kriegsanleihezeichnungen) zu leisten hat.Diese Bestimmung, die also für die Beurteilung der Maßregelvon der allergrößten Wichtigkeit ist, gibt eine gewisse Sicher-heit dafür, daß diese Darlehen nur im Anschluß und aufder Grundlage von realen, aus dem Wirtschaftslebenfließenden Erträgen aufgenommen werden können.Darauf kommt es, wie wir jetzt wissen, an. Auch insofern steht212