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1 (1930) Vom Staatssekretariat bis zur Marokkokrise
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IMMER NOCH DIE DEUTSCH -ENGLISCHE ALLIANZ

sein. Vereinigt aber wären Rußland und Frankreich für England um somehr zu fürchten, als für den Fall eines englisch-russisch-französischenKonflikts sich Deutschland bisher noch nicht zu einer für Großbritannien unbedingt wohlwollenden Neutralität verpflichtet habe. Genau in derselbenLage befände sich umgekehrt auch Deutschland . Daraus ergebe sich fastvon selbst der Gedanke eines defensiven Bündnisses. Für den Fall einesAngriffs von Rußland und Frankreich auf England oder auf Deutschland sollte die entsprechende andere Macht mit ihrer gesamten Land- und See-macht zugunsten des Angegriffenen eintreten. Der Vertrag müsse nachUnterzeichnung durch die beiderseitigen Souveräne und Minister denParlamenten zur Annahme vorgelegt werden und solle zunächst auf fünfJahre Gültigkeit haben. Baron Eckardstein könne dabei hervorheben, daßein solches Schutz- und Friedensbündnis den Vorzug besitze, nicht denKeim eines eventuellen Zwistes mit einer fremden Macht in sich zu tragen.Er könne dabei durchblicken lassen, daß sich vielleicht später auf derGrundlage eines defensiven Friedensvertrages eine weitere Vereinbarung,also beispielsweise die Teilung eines viel umworbenen Streitobjektes wieMarokko , um so leichter aufbauen ließe.

Im Gegensatz zu Holstein, der bei hoher politischer Begabung, reicherDenkschrift Erfahrung und unbegrenzter Arbeitsfreudigkeit in seiner sprunghaften, hierRichthofens un( j j a m0 rbiden Weise nur zu oft die nötige Stetigkeit und Abgewogenheitvermissen ließ, zeichnete sich der Staatssekretär Freiherr von Richthofendurch Überlegung und ruhiges Urteil aus. Am 3. Februar hatte er mir dienachstehende Denkschrift überreicht, die um so beachtenswerter war, alsRichthofen, wie ich bereits ausgeführt habe, nach Erziehung, Lebensgangund durch seine ganze Weltanschauung weit mehr Sympathien für England als für Rußland hegte:Eine deutsch -englische Allianz gewährt uns fürden Kriegsfall nach zweierlei Richtung Vorteile: 1. den Hauptvorteil, daßEngland nicht in den Reihen unserer Gegner steht; 2. den nebensächlicherenVorteil, daß England in der Lage ist, die Flotten unserer Gegner von denMeeren wegzufegen und so die Nichtbeeinträchtigung unseres überseeischenHandels und unserer Kolonien zu sichern. Eine Unterstützung durch eng-lische Landtruppen wird bei der gegenwärtigen Desorganisiertheit derbritischen Armee und ihrer Inanspruchnahme in Südafrika nicht wesent-lich ins Gewicht fallen. Ebenso auch nicht die Absorbierung russischer undfranzösischer Landtruppen durch Beschäftigung derselben an der indischenGrenze oder sonstigen Kolonialgrenzen. Der oben bezeichnete zweite Vorteilist deshalb ein nebensächlicher, weil England voraussichtlich auch ohneAllianz die Gelegenheit eines Krieges des Zweibundes gegen Deutschland oder den Dreibund benutzen würde, um die Flotten des ersteren möglichstlahmzulegen, und sodann, weil, wenn nur als Mindestmaß die englische