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DIE JESUITEIN
Ohren in den alten Traditionen drinsteckt, möge Ihnen die Stärke meinertiefen, freudigen Erregung beweisen." Der Dichter Ernst von Wildenbruch schrieb mir: „Wie schon manchmal ist es auch diesmal Ihnen gegeben ge-wesen, einem allgemeinen Empfinden überzeugenden Ausdruck zu ver-leihen. Und wenn ich zu jedem Ihrer kraft- und geistvollen Worte Ja undAmen sage, so geht für mich aus dem Gesamteindruck Ihrer Reden dochnoch eine höhere Befriedigung hervor, die Freude, daß wir Deutsche ansolcher Stelle einen Mann von so umfassendem Blick und zugleich von sounbeirrbarer innerer Geschlossenheit besitzen." Ein anderer Dichter,Adolf Wilbrandt , schrieb: „Lieber, verehrtester Freund. Herrlich! Ehe ichan mein dramatisches Tagewerk gehe, muß ich Ihnen sagen, daß ich vonIhren jüngsten Reichstagsreden geradezu entzückt bin. Hätt' ich sie dochselbst gehört! Den Grauschimmel Bebel haben Sie meisterhaft geritten!"Und aus Hamburg telegraphierte mir der nüchterne, gescheite AlbertBallin : „Ich bitte um die Erlaubnis, Euer Exzellenz es aussprechen zudürfen, wie sehr mich Ihre letzten Reden gegen Bebel begeistert haben.Das war das rechte Wort zur rechten Zeit. Das Wort, auf welches die Nationgewartet hatte und welches Euer Exzellenz Freunde und Verehrer erwerbenwird weit über des Vaterlandes Grenzen hinaus."
Wenn ich nach Jahren an diese Debatten zurückdenke, so werde ich inder Überzeugung bestärkt, daß die kaum zu bestreitende Dürre und Lange-weile derzeitiger deutscher parlamentarischer Verhandlungen nicht zumkleinsten^Teil auf die leidige Neigung unserer heutigen Parlamentarier zulangen, seit lange vorbereiteten, mehr oder weniger vom Manuskript ab-gelesenen Einzel Vorträgen zurückzuführen ist. Solche Monologe ohne direktesEingehen auf Argumente des Gegners, ohne sofortige Replik auf Zwischen-rufe können nie die Lebhaftigkeit und Frische, die Unmittelbarkeit und Wirk-samkeit französischer Debatten erreichen, die eine wirkliche Auseinander-setzung mit unmittelbarer und deshalb auch viel stärkerer Wirkung sind.
In jeder Reichstagssession wurde von Seiten des Zentrums ein AntragAufliebung auf Aufhebung des sogenannten Jesuitengesetzes, d. h. des Reichsgesetzesdes Jesuiten- V om 4. Juli 1872, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu , oder wenig-Gesetzes sten8 au f Modifikation dieses Gesetzes gestellt. Es handelte sich hierbeizunächst nicht um den in § 1 niedergelegten Grundgedanken des Gesetzes,durch den die Tätigkeit des Jesuitenordens im Deutschen Reich verbotenwurde. Wohl aber sollte der § 2 des Gesetzes aufgehoben werden, wonachdie Angehörigen des Ordens oder der ihm verwandten Orden oder ordens-ähnlicher Kongregationen aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werdendurften, wenn sie Ausländer waren. Waren sie Inländer, so konnte ihnender Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesenwerden. Ich war mit Ausnahme unserer Ostmark, wo wir uns gegenüber