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2 (1930) Von der Marokkokrise bis zum Abschied
Entstehung
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HÖLLENSÖHNE" 11

der großpolnischen Agitation im Zustande der Notwehr befanden und woes um Sein oder Nichtsein des Preußischen Staates und deutschen Volks-tums ging, kein Freund von Ausnahmegesetzen. Es erschien mir unbillig,daß die Angehörigen des Jesuitenordens die einzigen Deutschen sein sollten,denen das Recht genommen oder wenigstens beschränkt werden konnte,in der Heimat zu weilen. Seit mehreren Jahren hatten sowohl die Kon-servativen wie die große Mehrheit der Liberalen regelmäßig für den Antragauf Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes gestimmt. Nachdem ich schonam 3. Februar 1903 auf eine Anfrage des Abgeordneten Spahn erwiderthatte, daß nach meiner Ansicht die konfessionellen Verhältnisse innerhalbdes Deutschen Reichs es nicht länger notwendig erscheinen ließen, einzelnedeutsche Staatsangehörige deshalb, weil sie der Gesellschaft Jesu ange-hörten, unter die Bestimmung eines Ausnahmegesetzes zu stellen, setzteich am 8. März 1904 in einer Sitzung des Bundesrats die Aufhebung des§ 2 durch und erlangte am selben Tage die Unterschrift des Kaisers für dennunmehr vorliegenden übereinstimmenden Beschluß von Bundesrat undReichstag. Die Unterschrift Seiner Majestät zu erreichen, war in diesemFalle nicht ganz leicht. Der Kaiser war wie viele Protestanten, übrigens auchnicht wenige Katholiken, gegen die Jesuiten sehr eingenommen. Wenn ineinem Bericht von Söhnen des hl. Ignaz von Loyola die Rede war, pflegteerHöllensöhne" oderTeufelsbraten" an den Rand zu schreiben.

Im Bundesrat widerstrebten namentlich Sachsen und die thüringi-schen Staaten. Der weise und weitblickende König Albert hatte immer derTatsache Rechnung getragen, daß Sachsen die Wiege der Reformationwar und daß das sächsische Volk in seiner überwältigenden Mehrheit anseiner evangelischen Konfession festhielt. Sein Bruder und Nachfolger,der König Georg , dessen Söhne und Enkel huldigten einer ultraklerikalenWeltanschauung, die sie auch nach außen gelegentlich zur Schau trugenund die jedermann kannte. Es machte deshalb keinen erhebenden Eindruck,als im ausdrücklichen Auftrag des Königs Georg der sächsische Kultus-minister in der Sächsischen Zweiten Kammer erklärte, daß nach einemvom Sächsischen Staatsministerium einstimmig gefaßten Beschluß diesächsischen Stimmen im Bundesrat gegen die Aufhebung des § 2 abgegebenworden seien. Unter lebhaften Bravorufen der damals sehr loyalenSächsischen Kammer fügte der Minister hinzu, daß dies Vorgehen derMinister die vollste Zustimmung des Königs Georg gefunden habe, was dentief empfundenen und aufrichtigen Dank des sächsischen Volkes verdiene.Das bedeutete natürlich einen aus rein partikularistisch-dynastischenMotiven hervorgehenden, nebenbei gesagt von wenig Mut und ebensowenigAufrichtigkeit zeugenden Stoß in meinen Rücken. Es liegt eine gewisseIronie darin, daß der Enkel des Königs Georg, der Kronprinz Georg von