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2 (1930) Von der Marokkokrise bis zum Abschied
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DEMONSTRATIVE LANDUNG

mußten die übrigen Unterzeichner jener Madrider Konferenz von 1880 umihre Zustimmung angegangen werden. Abgesehen von diesem Madrider Vertrage bestand seit 1890 ein Handelsabkommen zwischen Deutschland und Marokko , in dem uns Meistbegünstigung eingeräumt worden war. Wirbefanden uns also in der günstigen Lage, uns auf das internationale Rechtstützen zu können. Was die Taktik unseres Vorgehens betraf, so hatteFrankreich auch in dem Abkommen vom 8. April 1904 ausdrücklich ver-sprochen, daß es den politischen Zustand von Marokko nicht ändern werde.Schon deshalb schien es mir indiziert, zunächst abzuwarten, ob die fran-zösische Regierung diese Zusage erfüllen, wie sie überhaupt das Abkommenin der Praxis ausführen und namentlich wie sie sich mit unseren vertrags-mäßigen Rechten in Marokko und den dortigen deutschen Interessenabfinden würde. Hiervon abgesehen, hängt es immer von den Umständenab und ist eine Frage der Opportunität, wann eine diplomatische Aktionbegonnen werden soll. Es erschien mir ratsam, das englisch -französischeAbkommen weder mit sofortigen Drohungen zu beantworten, noch mitNervosität aufzunehmen. Ich wollte Frankreich auch in der marokkanischenFrage nicht a priori Mißtrauen oder Übelwollen zeigen. Es lag kein Anlaßvor, gegen denjenigen Teil des französisch-englischen Abkommens Stellungzu nehmen, der sich auf Ägypten bezog. Wir würden durch einen solchenEinspruch unsere ohnehin schwierigen Beziehungen zu England noch mehrkompliziert haben, auch abgesehen davon, daß unsere Pobtik traditionellgerade in Ägypten den Engländern nie Schwierigkeiten bereitet hatte. Umso mehr waren wir berechtigt, uns gegen eine Verletzung des bestehendenRechtszustandes und unserer wirtschaftlichen Interessen in Marokko zurWehr zu setzen, wenn es sich zeigte, daß Frankreich diese zu achten nichtgewillt sei.

Darum legte ich zunächst weder Überraschung noch Verstimmung anBülow rät den Tag. Als aber Delcasse in seiner Presse wie in seinen Auslassungen gegen-dem Kaiser, u lj er den in Paris akkreditierten fremden Vertretern immer dreister jenein Tanger zu tückische Feindseligkeit" an den Tag legte, die ihm Deutschland gegen-über Jaures in der Kammer vorwarf, als selbst Lord Rosebery erklärte, essei unstatthaft, eine große Macht wie Deutschland im Welthandel mitOstentation beiseitezuschieben, als Delcasse jedes Einlenken trotzig ab-lehnte, riet ich brieflich dem Kaiser, Tanger anzulaufen. Ich empfahlgleichzeitig, dort keine Prunkrede zu halten, sondern nur mit möghehsterUnbefangenheit zu sagen, er habe keinen Grund gehabt, nicht auch demSultan von Marokko, der ein unabhängiger Herrscher sei, einen Besuch ab-zustatten; er hoffe, daß Marokko, das sich auf den Madrider Vertrag undauf das internationale Recht berufen und stützen könne, auch fernerhindem friedlichen Wettbewerb aller Nationen offenstehen würde. Der Kaiser