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DAS „SLOSCHUSS" DES ADMIRALS BIRILEW
bewegt die Hände gereicht und zufrieden auf ihre Enkel herabgeblickthätten.
Als mir bald nachher der Gesandte von Tschirschky, der als Vertreter„En Europe" des Auswärtigen Amts den Kaiser auf seiner Reise begleitete, den Text desVertrages übersandte, stieß ich zunächst im ersten Artikel auf den Zusatz„en Europe": der deutsch-russische Vertrag war auf Europa beschränktworden. Ich erkannte natürlich sogleich, daß durch diese Einschränkungder Vertrag für uns einen großen Teil seines Wertes verlor, denn Rußland konnte uns gegen England in Europa keine Dienste leisten. Nur wenn esIndien bedrohte, wurden die Engländer an einem für sie empfindlichenPunkt getroffen. Für noch bedenklicher hielt ich die Absicht des Kaisers,Dänemark in das deutsch-russische Bündnis hineinzuziehen, um so zuerreichen, daß Dänemark eintretendenfalls durch Sperrung des Sundeseiner britischen Flotte die Einfahrt in die Ostsee unmöglich mache. Daßsich der Kaiser inzwischen schon nach Kopenhagen begeben hatte, umvon dem alten König Christian IX. persönlich den Anschluß des dänischenStaates an das deutsch-russische Abkommen zu erreichen, machte dieSache noch schlimmer und erhöhte die von dieser Seite drohenden Gefahren.Endlich mußte es mir in hohem Grade mißfallen, daß der vom Kaiserdurchgesetzte Vertrag nicht von den auswärtigen Ministern beider Reiche,sondern von unserer Seite durch den damaligen Gesandten in Hamburg ,Herrn von Tschirschky, von russischer durch den Marineminister Birilewunterzeichnet worden war. Der kaum vierzehn Tage vorher zum Marine-minister ernannte Admiral Birilew, ein biederer Seemann, hatte von Politikkeine Ahnung und erklärte denn auch später, er habe den von ihm gegen-gezeichneten Vertrag von Björkö überhaupt nicht gelesen, da der DeutscheKaiser seine Hand über das Dokument gehalten hätte. Als der Zar ihn auf-gefordert hätte, den Vertrag gegenzuzeichnen, habe er pflichtschuldigsterwidert: „Sloschuss!", das heißt „Ich gehorche!", die Formel, mit welcherder russische Soldat antwortete, wenn er einen Befehl erhielt.
Nach längerem und gründlichem Durchdenken der durch das Vorgehendes Kaisers entstandenen Lage schrieb ich an Holstein, der in diesem Fallewie bisweilen in kritischen Phasen, aus Scheu, eine Verantwortlichkeit zuübernehmen, zu keiner klaren Stellungnahme kam: „Es besteht ein Gegen-satz zwischen der Art und Weise, wie Sie in Ihrem soeben erhaltenen Briefden Vertrag von Björkö beurteilen, und Ihren letzten Telegrammen.In Telegramm Nr. 51 sagten Sie: ,Der Vertrag in seiner jetzigen Fassungist immer noch entschieden vorteilhaft für uns.' In Telegramm Nr. 57meinten Sie noch: ,Der Vertrag ist zwar durch die beiden Zusätze ver-schlechtert, ist aber immer noch der Konservierung wert. Eine Ver-weigerung der Gegenzeichnung würde ich für durchaus nachteilig halten.'