XXXI. KAPITEL
Friede von San Stefano (März 1878) • Berufung in das Sekretariat des Berliner Kon-gresses • Rückblick auf Athen • Berlin im Juni 1878 • Attentate auf Kaiser Wilhelm I.Hödel und Nobiling • Reichstagsauflösung und Neuwahlen • Das SozialistengesetzStaatssekretär von Bülow über den Berliner Kongreß • Lebensgefährliche Halsentzün-dung • Die ersten Sitzungen des Kongresses
A nfang Januar 1878 überschritten die Russen auf der ganzen Linie denBalkan, besetzten Philippopel und marschierten auf Adrianopel. DerAugenblick schien gekommen, wo Kaiser Alexander II. den hundert-jährigen Traum des russischen Volkes verwirklichen und das orthodoxeKreuz auf der Hagia Sophia aufpflanzen würde. Aber der Kaiser war schonim Dezember 1877 aus dem Feldlager nach St. Petersburg zurückgekehrt.Die Sehnsucht nach Jekaterina Michailowna Dolgorukij hatte ihm keineRuhe gelassen. Der Bruder des Zaren, der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch, mußte als Oberbefehlshaber der russischen Donau- Armee auf dem Kriegs-schauplatz ausharren, konnte aber kaum den Augenblick erwarten, auchseinerseits nach Hause zu fahren. Seiner harrte an der Newa eine polnischeTänzerin, die ihm und Rußland schon viel Geld gekostet hatte. Beide, derKaiser und der Großfürst, sagten sich, daß eine Besetzung Konstantinopelsvielleicht zu einem europäischen Kriege führen, jedenfalls das Wiedersehenmit ihren Liebchen erheblich stören würde. Umgekehrt wie Herakles zogensie den Dienst am Rocken der Omphale dem Ruhm vor, der aus großenTaten erblüht.
Ende Januar 1878 wurde in Adrianopel zwischen Russen und Türkenein Waffenstillstand, zwei Monate später in San Stefano, einem amMarmarameer idyllisch gelegenen Städtchen, ein russisch- türkischer Präli-minarfriede abgeschlossen. Von russischer Seite Unterzeichneten NikolaiPawlowitsch Ignatjew und Alexander Iwanowitsch Nelidow. Der letzterewurde fünf Jahre später an der Stelle von Ignatjew Botschafter in Kon-stantinopel, später in Rom, endlich in Paris. Er starb dort 1910 und erhieltIswolski als Nachfolger. Durch den Frieden von San Stefano wurden Ru-mänien, Montenegro und Serbien für unabhängig erklärt, die beiden letz-teren erheblich vergrößert. Bulgarien blieb der Pforte tributpflichtig, er-hielt aber einen christlichen Fürsten mit eigener Verwaltung und wurde
San Stefano