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bezweifelte ferner, daß die Einfuhr des ausländischen Coaks-eisens das in Qualität so weit abstehende inländische Holzkohlen-eisen verdrängen oder dessen Preise wesentlich Herabdrücken könne;sie betrachtete endlich die damalige Lage des ausländischen Eisen-geschäfts als eine nur vorübergehende Krise, wie solche von Zeitzu Zeit bei jedem Geschäfte vorkämen. — Die kontroverse überden ersten Punkt, also über die prinzipielle Zulässigkeit von Eisen-zöllen dauert noch heute fort. Was dagegen den zweiten unddritten Punkt betrifft, so wird heut zu Tage Niemand mehr ge-neigt sein, jene Behauptungen zu vertreten, indem eine zehnjäh-rige Erfahrung sowohl die Abhängigkeit unserer Preis- und Ab-satzverhältiiisse von dem schottischen und belgischen Eisenmarkt,als auch namentlich dargethan hat, daß bei Preisen, wie sie da-mals bestanden, für Schottland von keiner Krise im Eisengeschäftdie Rede sein konnte. Denn in den 10 Jahren seit 1842 habendie schottischen Preise nur 3^ Jahre lang, von Mitte 1844 bis Ende
1847 höher, dagegen von 1843 bis Mitte 1844 und wieder von
1848 ab bis gegenwärtig, also 6^ Jahre lang, noch niedrigergestanden als zur Zeit jener Konferenz, und fand dabei nochdie großartigste Erweiterung der dortigen Produktion statt, —ein Beweis, daß der Betrieb bei diesen Preisen noch lohnendwar. Ein Minoritäts-Erachten der Königlichen Kommission sahdiese Entwicklung schon damals richtig voraus und beantragteeinen Roheisenzoll von 10 Sgr. pro Centner.
Dem Majoritätserachten gemäß stimmte Preußen gegen dieEinführung des Roheisen- und Erhöhung des Stabeisenzolls,als diese Fragen im Herbste desselben Jahres auf der fünftenGeneral-Konferenz zu Stuttgart zum ersten Mal zur Verhandlungkamen. Würtemberg, Baden, Churhessen und Nassau , unter Bei-tritt mehrerer thüringischen Staaten, beantragten einen Roheisen-zoll von 15 Sgr., Sachsen und Großherzogthum Hessen von 10Sgr. pro Centner. Braunschweig und Baiern waren mit Preußen dem Roheisenzoll entgegen; eventuell war Baiern bereit, einemSatze von 5 Sgr. seine Zustimmung zu geben. Uebrigens wurdevon Preußen anerkannt, daß eine längere Fortdauer der eingetre-tenen Preisverhältnisse die Auslegung eines Roheisenzolls nöthigmachen werde.
Im Herbst 1843, auf der sechsten General-Konferenz zu