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dings stehen seit jener Zeit auch die Holzkohlen billiger, so daß dieSelbstkosten nur zu Thlr . 1. 17 Sgr. anzunehmen sind; allein auchhierzu konnte nur ausnahmsweise verkauft werden. Die hessischenWerke setzen das Eisen, was nicht in näherer Umgebung verbrauchtwird, in derselben Richtung — nach der Mark und dem Bergi-schen — ab, wie der oben besprochene siegensche Eisendistrikt.Durch die Mehrfracht dorthin gleicht sich wieder aus, was siesonst in den reinen Produktionskosten vor dem Siegerland voraushaben, so daß sie sich in Beziehung zur Zollfrage mit diesem Di-strikt ungefähr auf gleichem Boden befinden. 10 Sgr. pro Cent-ner wäre genügend; 5 Sgr. dagegen, wie sie der belgische Ver-trag stipulirt hat, durchaus unzureichend.
Im südlichen Theil von Hessen befindet sich blos das Michel-stadter Hüttenwerk. Die Erze sind hier ganz bedeutend theurerals im Oberland; die Thoneisensteine des Odenwalds kommenauf der Hütte etwa 20 Kr., die nassauischen Braun - und Roth-eisensteine, welche den größten Theil der Beschickung bilden, sogarzu 45 Kr. pro Zoll-Centner. Auf einen Centner Roheisen kom-men somit gegen Fl. 1. 40 Kr. oder 28^ Sgr. für das Schmelz-material, also das Doppelte wie in Oberhessen. Dagegen sinddie Holzkohlen im Odenwald weit billiger, und kommen kaumauf 20 Sgr. auf den Centner Roheisen. Die Schutzbedürftigkeitist hier offenbar noch größer als in Oberhessen und ganz ähnlichwie in Rheinbaiern.
8. Sraunschroeig.
Im Herzogthum Braunschweig ist wie in Sachsen und Thü-ringen die Förderung der Erze kostspielig, und kommt deren Preisauf 20 bis 25 Sgr. für den Centner Roheisen. Die Kohlensind bis jetzt in den Harzwaldungen verhältnißmäßig billig undstehen nicht viel über 20 Sgr., der Centner Roheisen im Ganzenalso etwa auf Thlr. 1. 20 Sgr., oder die 1000 Pfv. auf Thlr . 15.4^ Sgr. Dagegen ist ein ferneres Steigen der Holzpreise wahr-scheinlich. Die in den letzten Jahren erzielten Preise haben kaumgestattet, den Betrieb ohne reinen Schaden fortzusetzen, indemSchottisches Roheisen zu Thlr . 7. mit Thlr. 4. Fracht und Thlr. 3.