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ficht genommen ist, die in schlechtem Betrieb oder veralteten Ein-richtungen ihren wesentlichsten Grund hat; daß ferner die An-sprüche auf Schutz, nie über das Maaß der bloßen Gleichstellungmit der ausländischen Konkurrenz hinausgeführt sind. Rekapitu-liren wir nun die Resultate dieser Erörterungen, so ergiebt sich,daß der Zoll von 10 Sgr. pro Centner überall alsgenügend für die Entwicklung und Beschützung einerinländischen Coakseisenindustrie, für die Holzkohlen-eisenindustrie aber nur als die unterste Grenze des ab-solut nothwendigen Schutzes angesehen werden kann.Namentlich hätten die Verhältnisse Süddeutschlands , Sachsens undNassaus dringend wünschen lassen, daß der Zoll von vorn hereinauf 15 Sgr. normirt worden wäre, während es gegenwärtigzweifelhaft ist, ob eine solche Erhöhung noch von fühlbarer Wir-kung begleitet sein dürfte, indem die innere Konkurrenz des Coaks-eisens bereits zu weit gediehen ist.
3. Das Konkurrenzverhältniß der vereinsländischenzur belgischen Eisenindustrie und der Vertrag vom1. September 1844.
Z. 47. Die vorausgegangene Erörterung fußte auf denVerhältnissen der inländischen zur schottischen Eisenindustrie,welche die wohlfeilst produzirende ist. Wenn sich nun hier einZoll von 10 Sgr- swc> Centner als das äußerste Maaß darstellte,wobei die inländische Eisenindustrie bestehen und ihre Entwickelungvollenden kann, so bedarf es keiner näheren Auseinandersetzungwie schädlich jede Zollmaaßregel wirken mußte, die jenen Nor-malzoll in seiner Bedeutung beeinträchtigte und dem inländischenEisen eine noch stärkere Konkurrenz bereitete.
Eine solche Maaßregel aber war, wie wir im Allgemeinenschon im vorigen Paragraphen gefunden haben, der Art. 19. deSVertrages vom 1. Sept. 1844 zwischen dem Zollverein und Bel-gien , welcher gleichzeitig mit dem gesetzlich angeordneten Normal-zoll von 10 Sgr., einen Ausnahmesatz von nur 5 Sgr. für Roh-eisen belgischen Ursprungs einführte.*)
") Die in der folgenden kurzen Erörterung enthaltenen Daten sind einerim Juli v. I. als Manuskript gedruckten ausführlichen Denkschrift entnommen,
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