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Preisabschlag in Schottland im Jahre 4851, hat die Zufuhrenvon dort wieder etwas gehoben.
Wie bedeutend aber die Wirkung des belgischen Vertragsdurch das ursprünglich gar nicht darin aufgenommene, und erstnachträglich ohne alle Gegenleistung Belgiens gemachte Zugeständ-niß einer Ausdehnuug jener Begünstigung auf die Einfuhrenüber Maas und Rhein verstärkt worden ist, zeigt folgende Tabelle:
Einfuhr belgischen Roheisens.Ueber die Landgrenze: Ueber Maas und Rhein :
1845 ..... 212,023 Ctr. 35,667 Ctr,
1846 ..... 288,100 , 68,817 -
1847..... 862,136 - . 123,256 -
1848 ..... 400,009 - 195,897 -
1849 ..... 292,149 - 130,684 -
1850 . . . . . 920.467 - 594.665 - _
Durchschnitt .... 495,814 Ctr. 191,498 Ctr.
Von 14 Prozent der ganzen Einfuhr belgischen Roheisensim Jahr 1845 ist also die Einfuhr über Maas und Rhein auf39 Prozent im Jahr 1850 gestiegen. Nur durch dieses Zuge-ständnis) ist dem belgischen Eisen die Verdrängung des schottischenEisens auch auf dem rechten Rheinufer und nach Westphalenmöglich geworden, indem der Unterschied in den Frachten vonLüttich nach Ruhrort über MaaS und Rhein und über die rhei-nische Eisenbahn gegen 1 Thlr. pro 1000 Pfund zu Gunstenersteren Bezugswegs beträgt.
Das aus den mitgetheilten Zahlen ersichtliche relative undabsolute Steigen der belgischen Einsuhr innerhalb der Vertrags-periode, beweift schon an und für sich die seit dem Abschluß des-selben wesentlich veränderte Bedeutung der belgischen Konkurrenzim Vergleich zur schottischen. Ein Blick auf die wirklichen Preis-verhältnisse wird dies bestätigen. Eine Begleichung ist hier umso leichter möglich, als einestheils die schottischen, belgischen unddeutschen Eisenpreise seit ungefähr 4 Jahren fast ganz stabil ge-blieben sind und anderntheils das ausländische Coakseisen —soweit es zum Verfrischen bestimmt ist — fast ausschließlich aufzwei Punkten des Vereinsgebietes zur Verarbeitung gelangt.Diese beiden Punkte sind die Gruppen von Puddlingwerken,