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2) Gegenzugeständnisse Belgiens .Jährliche Durchschnittswerts:
a) der begünstigten Einfuhr in Belgien .
Vor dem Vertrag. Während d, Vertrags.
Weine......
315,400 Fr.
273,700 Fr.
Seidenwaaren . .
. . 1,260,000 „
1,257,000 „
Nürnbergerwaaren
128,800 „
129,300 „
Werkzeuge ....
35,500 „
28,300 „
Modewaaren, . .
152,000 „
92,500 „
Baumwollwaaren.
136,000 „
172,000 „
Leinengarn....
185,100 „
102,900 „
2,212,800 Fr.
2,055,700 Fr.
b) der begünstigten Ausfuhr auS Belgien .
195.600 Fr.
279,900 Fr.
Summa
. . 2,408,400 Fr.
2,335,600 Fr.
Abnahme der
begünstigten Verkehrsbewegung 72,800 Fr.
oder 3 Prozent.
4. Die Besteuerung des rasfinirten Roheisens.
§. 48. Wir beschließen die Erörterung der Roheisenzollfragemit einem Hinblick auf die Besteuerung des sogenannten Fein-metalls.
Als Produkt eines Verfeinerungsprozesses zwischen dem Roh-eisen und Stabeisen stehend, müßte es konsequenterweise auch zueiner höheren und dem Mehrwerthe entsprechenden Besteuerungherangezogen werden, wie dieß seit langen Jahren der Antragverschiedener Negierungen auf den Zollvereinskonferenzen und dieBitte der bedrängten Hüttenbesitzer von Rheinland, Westphalen,Nassau, Hessen und Süddeutschland gewesen ist.
Aus der Vergleichung der diesseitigen mit den ausländischenSelbstkosten ging hervor, daß das inländische dem größten Theilenach bei Holzkohlen erblasene Roheisens, stets einen Mehrwerthgegen das ausländische Coakseisen behauptet. Es sind also ver-schiedene Sorten, die hier mit einander konkurriren; von derselbenordinären Qualität, wie das belgische Coakseisen und namentlich wie