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eisen ist so allmählig, daß die Aufstellung bestimmter Anhaltspunktefür eine solche Unterscheidung rein unmöglich erscheint.
Allerdings findet eine solche Trennung zwischen Feinmetallund Roheisen auch in den Tarifen Belgiens und Frankreichs statt,deren, IVotes explieatives überdieß sehr treffende Bemerkungenüber die beiderseitigen Unterscheidungsmerkmale enthalten. ESwäre höchst wünschcnSwerth, wenn diesem Gegenstand von Seitenunsrer Behörden Aufmerksamkeit geschenkt und ein Auökunfts-mittel getroffen würde. Es würde, wenn sich eine solche Aus-scheidung mit Sicherheit bewerkstelligen ließe, um soviel früheran eine Reduzirung des normalen Roheisenzolls gedacht werdenkönnen. So lange sich aber nicht absehen läßt, wie die Aus-scheidung und höhere Besteuerung des Feinmetalls praktisch durch-führbar zu machen ist, so wird wenigstens zugegeben werdenmüssen, daß der Zoll von 10 Sgr. um somehr als dasMinimum des dringend nothwendigen Schutzes fürunsere Eisenindustrie festzuhalten ist, als so bedeu-tende Quantitäten eines verfeinerten Produkts zudem gleichen Satze mit eingehen.
II. Der Stabeisenzoll.
Z. 49. Wir gehen zu der Frage vom Stab eisen zollüber. Es liegt aus der Hand, daß man behufs dessen Festsetzungnicht in das Detail von Produktionsberechnungen eingehen kann,die sich schon beim Roheisen schwierig, aber doch immer nochmit einiger Zuverlässigkeit aufstellen ließen. Denn beim Stabcisenist die Zahl der thcilweise unbestimmbaren NechnungSfaktoren nochviel größer, und außerdem zersplittert sich je nach Qualität oderForm das Fabrikat in so viele Sorten von den verschiedenstenPreisen, daß eine Vergleichung äußerst schwierig wird. Als An-haltspunkt ist jedoch zunächst das Stabeisen in den gewöhnlichenDimensionen (etwa ^ bis 2" kantig oder rund), festzuhalten.
Wie das Roheisen von Glasgow , so sind es das Stabeisenund die Eisenbahnschienen von Wales , welche zunächst auf diediesseitigen Eisenpreise einwirken. Das einmal geschweißte Wales Stabeisen ist von außerordentlich geringer Qualität und kann