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Vergleichende Statistik der Eisen-Industrie aller Länder und Erörterung ihrer ökonomischen Lage im Zollverein / von Wilhelm Oechelhäuser
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Klasse zu 6 Thlrn. in vie zu 10 Thlrn, sollten namentlich alleBohrer, Sägen, feinere Feilen und Raspeln, Sensen, Sicheln,Zirkel u. s. w, versetzt werden, während die Ahlen , Angelhaken,stählerne Fingerhüte, Feder- und Nasirmesser, Gewehre und Ge-wehrtheile, Grabstichel, Kratzen, Kunstgußarbeiten, Pack- undStricknadeln, Nhrmacherwerkzeuge u. s, w., lauter Gegenständevon 100 bis 200 Thlrn. pro Centner an Werth mit 6 Thlrn.oder 10 Thlrn. ganz ungenügend besteuert sind und für sie einebesondere Position zu mindestens 20 Zhlrn. gebildet werden müßte-Die Nähnadeln sind jetzt in der Klasse der kurzen Waaren mit50 Thlrn. besteuert; Stahlfedern, Uhrfedern u. dgl- würden gleich-falls in dieser Kategorie ihre Stelle besser finden als unter denEisen- und Stahlwaaren.

Blicken wir hiernach auf die geschehene Erörterung der Ei-senzölle zurück, so müssen dieselben im Ganzen die vollstän-dige Beseitigung der Differentialzölle für belgisches Eisen voraus-gesetzt als genügend erscheinen, wenn auch der Noheisenzollnur die untere Grenze des dringend Nothwendigen einhält, undwenn auch für Stahl, Maschinen und einige sonstige Eisenfabri-kate Veränderungen wünschenswerth erscheinen. Wie der stalusczuo der Eisenzölle aber einerseits für die Eisenindustrie genügt,so werden wir anderseits zeigen, daß die Interessen der Consum-tion dabei nicht gefährdet werden, indem die temporären Opfernur gering sind, die Entwicklung der inländischen Industrie aberauf dieser Basis in einer Weise fortschreitet, die schließlich denVerbrauchern weit größere Vortheile oerheißt, als selbst der zoll-freie Bezug aus England .

Der Eisenzoll und die Eisenconsumenten.

1. Vertheuerung des eingehenden ausländischen

Eisens.

Z. 51. Nächst dem gelieferten Beweis, daß die Lage unsrerEisenindustrie für die nächste Zeit eine Aufrechthaltung unsrergegenwärtigen Zölle bedingt, wollen wir nun darthun, daß dieOpfer, welche den Consumenten dadurch auferlegt werden, vcr-hältnißmäßig sehr gering sind, während zuletzt zu beweisen bleibt,