billiger als die Deutschen produzierten, hier sei es dem-entsprechend eine nationale Pflicht, die Einfuhr ausdem Ausland zu hindern, um die Herstellung der vonaußen billiger zu beziehenden Güter im Inland zuhöheren Kosten zu ermöglichen. Dieser Einwand wärenämlich völlig verkehrt. Der Fall des Schutzes einesheimischen Erwerbszweiges gegen die Konkurrenz einesauswärtigen ist nicht im geringsten von unserem Beispielverschieden. Auch hierbei handelt es sich lediglich umeine Begünstigung ökonomisch minderwertiger heimischeraus Rosten der gesunden heimischen Betriebe.
Nach der Schätzung des Direktors des kaiserlichenstatistischen Kmts, h. v. Scheel, wurden im Durchschnitt1830—1898 in Deutschland pro Kopf 178,8 Kilo Brot-getreide für menschliche Ernährung gebraucht, darunter105,9 Kilo Roggen. Dieser Bedarf wurde bisher zumgrößeren Teil durch deutschen Koggen, zum kleinerendurch die Einfuhr russischen Roggens gedeckt. Mr wollenannehmen, der preis habe bisher rund 12 Ntk. pro100 Kilo betragen. Die Iahresausgabe für Koggenbetrug also 12,71 IKK. pro Kops der Bevölkerung oder63,54 Mk. für eine aus fünf Köpfen bestehende Familie.Nun werde geltend gemacht, wenn ein Zoll von 7,5V Nlk.auf 100 Kilo gelegt werde, werde es möglich sein, Koggenauch aus den unfruchtbarsten deutschen Böden zu bauenund den gesamten heimischen Koggenbedarf im Inlandzu erzeugen. Dies wäre eine Steigerung des bestehendenZolls um 4 Nlk. Der preis des Koggens werde dadurchallerdings aus 16 INK. pro 100 Kilo erhöht und dieIahresausgabe für Koggen um 20 Mk., also auf 85,54Mark pro Familie gesteigert. Kllein es sei dies imInteresse der deutschen Landwirtschaft.
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