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namentlich nicht den ganzer Bauerngüter seitens des Groß-grundbesitzes.
All dies war der Tendenz der Stein-HardenbergisclienGesetzgebung, an Stelle weniger adliger Groisgrundbesitzerviele freie bäuerliche Eigenthümer zu schaffen, direkt ent-gegengesetzt.
Da kam das Jahr 1848. Es brachte endlich die langer-hoffte Befreiung der Bauern. Die Fortdauer der Frolindiensteerwies sich als eine Hauptursache der Unzufriedenheit autdem Lande. Als die Reaktion eintrat, verstand sich daherauch sie zum Gesetze vom 2. März 1850, das die Abgabenund Dienste aller Bauern für ablösbar erklärte. Das Gesetzzeichnete sich aufserdem dadurch aus, dafs es das Prinzipder Entschädigung durch Abtretung von Bauernland durchein anderes ersetzte: der Bauer sollte den Gutsherrn nun-mehr durch Zahlung einer Geldrente entschädigen. Die Geld-rente sollte nicht gröfser sein als ein Drittel des Reinertragsdes Bauernguts. Zur Erleichterung der Ablösung wurdenRentenbanken geschaffen. Allein das Gesetz kam nun, da esendlich kam, für viele zu spät. Die Bauern, deren Besitz mitAbgaben und Diensten belastet war, welche mit der nach derSchlacht von Leipzig eintretenden Reaktion für unablösbarerklärt worden waren, hatten ihr Land häufig dadurch verloren,dafs die Grundherren es einzogen: sie waren Tagelöhner ge-worden. Der Rest war ungemein bedrängt durch zu zahlendeRenten.
Dazu kam, dafs die landwirtschaftlichen Verbesserungen,wie die Beseitigung der Weideservituten und die Theilung derGemeindeländereien, die Lage vieler Bauern verschlechterthatte, indem ihnen die Möglichkeit der Viehhaltung dadurchverringert oder ganz genommen wurde. Daher denn dieBauern, deren Land von den Grundherren nicht eingezogenworden war, zu einem weiteren Theile verschwanden. Vieleverkauften ihr Land an den Rittergutsbesitzer und zogen indie Stadt, wo sie in der aufstrebenden Industrie Beschäftigung