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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
Entstehung
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fanden. Andere, die zuriickblieben, wurden Tagelöhner inärmlicher Lage.

Die Rittergutsbesitzer aber glaubten nicht genug Landautkaufen zu können. Von 18301850 setzte der grofse Auf-schwung der deutschen Landwirtschaft ein, der bis in dieMitte der siebenziger Jahre andauerte und dem rationell be-triebenen Grofsbesitze Preise zu zahlen ermöglichte, mit denender gernäfs dem Herkommen wirtschaftende Bauer nicht lcon-kurriren konnte.

Dazu kam eine weitere Begünstigung der Fideikommiss-gründung. Die preufsische Verfassung von 1850 hatte dieGründung von Familienfideikommissen untersagt. Allein, miteintretender Reaktion wurde ihre Errichtung nicht nur durchdas Gesetz vom 5. Juni 1852 wieder zugelassen, sondern vonSeiten der Regierung noch in jeder Weise begünstigt. Eswaren nicht blofs wirtschaftliche Erwägungen, die zu ihrerErrichtung führten, sondern angesichts der bevorzugten poli-tischen Stellung, welche der preufsische Grofsgrundbesitzergeniefst, vor Allem das Streben nach Erweiterung der Macht-sphäre. Je mehr Reichtum in Industrie und Handel erworbenwurde, desto gröfser wurde die Anzahl der Personen, diemittels desselben durch Errichtung von Fideikommissen eineFamilie zu begründen strebten.

Endlich brachte der Aufschwung der Zuckerindustrie demostelbischen Bauernstand einen neuen Feind. Die Zucker-fabriken begannen Bauernland aufzukaufen. Ihre Aktionäresind grofse und mittlere Landwirte. Sie beziehen ihre Di-vidende häufig in der Form, dafs ihnen die Rüben zu einemhohen Preise abgekauft werden. Sie haben also das Interesse,möglichst viel Land zum Anbau von Rüben anzukaufen, unddie eigentümliche Art der deutschen Zuckerbesteuerungsteigert dieses Interesse und giebt ihnen die Mittel, Preise fürdas Land zu zahlen, mit denen der Bauer nicht lconkurrirenkann.

Alles Land aber, das dem Grofsbesitz einmal verfallenwar, blieb ihm verfallen. Sei es, dafs es durch Fideikommisse