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gebunden wurde, sei es, dafs die eigenthüniliclie Art derKreditbeschaffung durch die Landschaften die Abtrennung vonGrundstücken verhinderte, alles Land, das mit einem Grofs-besitz einmal vereinigt war, war dem Kleinbesitz dadurch einfür allemal entrückt. Es ist daher begreiflich, dal's die Hoff-nungen, welche man zur Zeit der Stein-Hardenberg’schenGesetzgebung gehegt hatte, nicht in Erfüllung gingen. DasIdeal, welches damals vorschwebte, war, an Stelle einer geringenZahl von Grofsgrundbesitzern, die mit abhängigen Arbeiternihren Besitz bewirtschafteten, eine grofse Anzahl freier, selb-ständiger, behäbiger Bauern zu setzen. Die Voraussetzungdafür wäre gewesen, dafs der Groi’sgrundbesitz geteilt wordenwäre. Allein gerade für den Grofsgrundbesitz wurde diefreie Theilbarkeit nicht durchgeführt, ja sogar weiter be-schränkt. Das Land, welches der anwachsenden Bevölkerungzur Verfügung stand, nahm also fortwährend ab, und die-jenigen, welche einen Anteil davon erwerben wollten, konntennicht hoffen, Grundstücke, die zum Grofsgrundbesitz, sondernnur solche, die zum Bauernland gehörten, zu kaufen. DasBauernland allein bildete also das Gebiet, aus dem der Land-hunger sowohl des Junkers, der seine Machtsphäre zu er-weitern suchte, als auch des kleinen Mannes, der nach Selb-ständigkeit strebte, befriedigt werden konnte. Und da dieBevölkerung rapide stieg, ist es begreiflich, dafs noch mehrBauernland an Kleinbesitzer zerstückelt, als vom Grofsgrund-besitz aufgekauft wurde. Nach Sering 2 ) wurden in der Zeitvon 1816—1860 2,5 Millionen Morgen Bauernland gänzlichoder teilweise zerstückelt, 1,6 Millionen Morgen aufgekauft.
Diese Tkatsachen enthalten den Schlüssel zum Verständ-nifs des Umschwungs, der in dem letzten Jahrzehnt in derpreufsischen Agrarpolitik eingetreten ist. Hatte die Regierungauch seit 1816 den reaktionären Wünschen des preufsischenAdels die bedenklichsten Konzessionen gemacht, so hielt die