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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
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preufsiscke Beamtenschaft doch immer noch an den Prinzipiender Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung fest und hatte ihreendliche Verwirklichung nicht aus dem Auge verloren. JeneMinderung des Bauernlandes durch Aufkäufen seitens derJunker und durch Zerstückelung in Parzellenbesitz erregteaber in steigendem Mafse die Besorgnifs der Patrioten, undes ist unglaublich, wenn auch leider wahr, dal's man ausdiesen Thatsaclien den Schlufs zog 3 ):So hat denn die Frei-heit des Grundstückverkehrs keineswegs dazu gedient, dieVertheilung des Grundeigenthums gleichmäfsiger zu gestalten.Ist es doch eine unbestreitbare und selbst von denen, die sosprechen, unbestrittene Thatsache, dafs die Freiheit des Grund-stückverkehrs in Preufsen gar niemals durchgeführt wordenist! Allein es ist dies nicht unlogischer, als wenn dieselbenPersonen nun weiter aus der Thatsache , dafs noch weit mehrBauernland von Kleinbesitzern zerstückelt, als von Junkernaufgekauft worden ist, den weiteren Schlufs ziehen, der ver-derblichste Feind des mittleren Bauern sei das Anwachsender nach Parzellenbesitz verlangenden Bevölkerung. Als obes angesichts der Geschlossenheit des an Umfang stets wach-senden Grofsgrundbesitzes nicht die notliwendige Folge wäre,dafs das Verlangen der wachsenden Bevölkerung nach Land

3 ) Sering 1. c. S. 4!). Derselbe logische Fehler findet sich p. 154, woSering von dem Mifslingen der Kolonien spricht, welche der Domainen-fiskus in den dreifsiger und vierziger Jahren in Neu Vorpommern zu gründenversucht hat. Zwei Drittel der neu begründeten Bauernhöfe sind ver-schwunden; sie sind tlieils vom Grofsbesitz aufgesogen, tlieils und zwar über-wiegend in kleinere Stellen zerschlagen worden. Daraus zieht Sering denSchlufs: dies lasse erkennen, dafs die Grundsätze des freien Verkehrs ge-nügten, um in zwei Generationen eine blühende Ansiedlung in eine Stättedes Elends zu verwandeln. Der Schlufs ist äufserst rasch, denn inNeuvorpommern herrschten eben nicht die Grundsätze des freien Verkehrs.Der Latifundienhesitz ist dort im 18. Jahrhundert in Folge von Einziehungder Bauernhöfe durch die Grundherren bis auf 80 pOt. der Bodenfläche an-gewachseu. Rechts und links von den neu begründeten Ansiedlungen befandsich gebundener Grofsgrnndbesitz. Da somit jede Möglichkeit fehlte, dafsdie Kolonisten sich ausbreiteten, blieb nichts als die Parzellirung in kleinereStellen.